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Arbeitsvertrag - Alles was Sie als Arbeitnehmer wissen und beachten sollten

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles zum Thema Arbeitsverträge sowie zu Arten, Inhalte, Bestandteile und Rechtslage.

Die meisten von uns haben schon einmal einen Arbeitsvertrag unterschieben. Aber was in diesem stand, haben sicherlich nicht alle richtig verstanden. Bekommt man einen Arbeitsvertrag angeboten ist oft die Freude sehr groß und man möchte sich diese nicht durch irgendwelche Paragraphen zerstören lassen. Dann  drückt man hier und da mal ein Auge zu, obwohl man gar nicht so richtig weiß, was der Absatz im neuen Arbeitsvertrag bedeutet hat. Oft ist man auch vom mehrseitigen Umfang des Arbeitsvertrages beeindruckt bis genervt. Viele Firmen haben Geheimhaltungsklauseln in ihren Verträgen. Im nun folgenden Beitrag erfahren Sie worauf ein Arbeitnehmer rund um den Arbeitsvertrag in jedem Fall achten sollte. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag wird in Österreich auch Dienstvertrag genannt. Er formuliert Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, also des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. So definiert der Arbeitsvertrag Lohn- und Urlaubsansprüche für den Mitarbeiter, Arbeitszeiten und definiert Kündigungsfristen für beide Seiten. Der Arbeitsvertrag regelt außerdem die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung, den Ort, an dem diese zu erbringen ist und für welchen Arbeitsbereich der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anstellt. Im Vertrag werden auch Zusatzleistungen wir beispielsweise das Recht auf einen Firmenwagen oder eine Firmenhandy festgehalten. Grundsätzlich legt der Arbeitsvertrag also die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses fest. Zudem muss bedacht werden, dass nicht nur der Inhalt des Dienstvertrags an das Arbeitsverhältnis angepasst festgelegt wird, nein auch die Art de Vertrages kann unterschiedlich ausfallen. Denn in Österreich gibt es unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen.

Formen und Arten des Arbeitsvertrags

In Österreich gibt es verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, die je nach Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsbedingungen unterschiedliche Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorsehen. Zu den gängigen Vertragsarten gehören befristete oder unbefristete Arbeitsverträge, Teilzeit- oder Vollzeitverträge sowie befristete oder unbefristete Dienstverträge. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Vertragsarten wie etwa den Werkvertrag oder den freien Dienstvertrag. Die genauen Regelungen zu den verschiedenen Vertragsarten sind im österreichischen Arbeitsrecht festgelegt und können je nach Branche und Arbeitsbereich variieren.

Unbefristeter Dienstvertrag

Der unbefristete Dienstvertrag hat kein definiertes Ende der Zusammenarbeit. Das Arbeitsverhältnis wird also auf unbestimmte Zeit geschlossen und zur Beendigung ist eine Kündigung nötig. Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber können ein unbefristetes Dienstverhältnis also nur binnen einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist auflösen. 

Befristete Arbeitsverträge

Beim befristeten Arbeitsvertrag ist bereits ein Beendigungsdatum der Zusammenarbeit festgehalten worden. Alternativ kann auch ein Ereignis wie zum Beispiel bei Livegang einer Webseite das Arbeitsverhältnis beenden. Das Ereignis muss allerdings objektiv bewertbar sein und möglichst keinen Interpretationsspielraum bieten. Sofern kein Kündigungsrecht im befristeten Vertrag festgehalten wurde, ist der befristete Vertrag für beide Parteien bis zum definierten Beendigungsdatum nicht kündbar. Somit sind beide Parteien an den Vertrag gebunden. Bei Kurzverträgen wie zum Beispiel einem Praktikum ist eine festgehaltene Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsvertrag nicht zulässig. Für viele ist der befristete Arbeitsvertrag natürlich nicht das Wunscharbeitsverhältnis. 

Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Der freie Dienstvertrag und der Werkvertrag sind sehr ähnlich aber doch in einer wichtigen Sache unterschiedlich. Bei einem freien Dienstvertrag besteht zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Dauerschuldverhältnis. Dies kann für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum gelten. Beim freien Dienstvertrag rechnet der Auftragnehmer meist ein Honorar pro Stunde ab.

Zur Erfüllung der Faktoren, die einen freien Dienstvertrag gehören, zählen:

  • Der Auftraggeber muss Ihre Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
  • Da Sie als Selbstständiger gelten, müssen Sie die Einkommenssteuer selbst an das Finanzamt abführen
  • Auftragnehmer ist weisungsunabhängig
  • Verwendet eigene Arbeitsmittel
  • Ist nicht den Betrieb mit eingebunden
  • Darf sich seine Arbeitszeit frei einteilen
  • Kann die Leistung von egal wo erbringen
  • Keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Krankengeld
  • Kann jederzeit gekündigt werden => keine Kündigungsfristen

Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellungen eines bestimmten Werks. Der Auftragnehmer gibt dabei eine Erfolgsgarantie ab. Der Auftragnehmer erhält für die Fertigstellung meist ein fest vereinbartes Honorar. Damit ein Werkvertrag rechtmäßig vorliegt, müssen bis auf die hier aufgeführten Ausnahmen die gleichen Bedingungen vorherrschen wie beim freien Dienstvertrag:

  • Bei den Anforderungen für einen Werkvertrag gelten in etwa die gleichen Anforderungen wie beim freien Dienstvertrag jedoch mit einigen entscheidenden Unterschieden:
  • Ist nicht jederzeit kündbar, da die Fertigstellung des Werkes als Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt. Trotz allem können vorzeitige Kündigungsregelungen im Vertrag festgehalten werden.
  • Sie müssen Ihre Steuern selbst abführen und selbst für die Sozialversicherung aufkommen.
  • Es können auch Dritte für die Erfüllung des Auftrags hinzugezogen werden.
Wichtig

Der freie Dienstvertrag ist oft nahe an einer sogenannten, unrechtmäßigen Scheinselbstständigkeit.

Kollektivvertrag

Bei einem Kollektivvertrag handeln die Gewerkschaften für alle Arbeitnehmer eine bestimme Branche Arbeitsvertragsregelungen wie Mindestgehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, jährliche Lohnerhöhungen und andere Dinge mit der Arbeitgebervertretung aus. Somit werden Mindeststandards vereinbart, an die sich die Arbeitgeber der Branche halten müssen. Im Arbeitsverfassungsgesetz steht, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme ausliegen muss. Im Dienstzettel steht welcher Kollektivvertrag für Sie gilt.

Mündlicher vs. schriftlicher Arbeitsvertrag

Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich zulässig und damit erlaubt. Im Streitfall stellen mündliche Verträge aber enorme Probleme hinsichtlich der Beweislage vor Gericht dar. Daher sollten beide Parteien an einem schriftlichen Arbeitsvertrag Interesse haben. Der Arbeitsvertrag in schriftlicher Form ist sicherlich die gängigste Form und ist auch zu empfehlen. Jeder Partei stimmt mit der Unterschrift den Rechten und Pflichten zu. Im Streitfall bietet der Arbeitsvertrag eine wichtige Basis zur Lösung der Konflikte. Als Arbeitgeber sollten Sie sich einen Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht erstellen lassen. Als Arbeitnehmer sollten Sie vor Unterschrift den Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Bestandteile eines Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. In Österreich müssen Arbeitsverträge bestimmte Mindestinhalte aufweisen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dazu gehören Angaben zum Arbeitsbeginn, zur Arbeitszeit, zum Arbeitsort, zur Entlohnung und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich können Arbeitsverträge auch weitere Vereinbarungen enthalten, die die individuellen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses regeln.

Beginn / Befristung des Arbeitsvertrags

In Österreich muss ein Arbeitsvertrag bestimmte Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dazu zählen der genaue Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer des Vertrags und eventuell vorhandene Befristungen. Befristete Arbeitsverträge sind in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, beispielsweise wenn ein vorübergehender Bedarf an Arbeitskräften besteht oder die Befristung aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Eine Befristung kann auch nur für eine bestimmte Zeit oder für einen bestimmten Zweck erfolgen. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können für Arbeitgeber in Österreich zu Schadensersatzforderungen und Strafen führen.

Tätigkeitsbeschreibung

Da sich innerhalb einer Firma die Tätigkeiten eines Mitarbeiters verändern können und Mitarbeiter bei neuen Projekten eine andere Rolle einnehme können, sollten Arbeitsverträge zwar die Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsinhalte des Arbeitnehmers beschreiben, zeitgleich jedoch Spielraum für andere Tätigkeiten lassen, damit nicht jedes Mal ein Zusatzvertrag angefertigt werden muss, sobald der Mitarbeiter eine andere Tätigkeit im Unternehmen ausübt. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer nur jene Tätigkeiten erfüllen muss, die vertraglich vereinbart wurden. Wird vom Arbeitgeber eine Tätigkeit verlangt, die sich nicht mit den vereinbarten Tätigkeiten im Arbeitsvertrag deckt, so kann der Arbeitnehmer diese ablehnen ohne befürchten zu müssen, aufgrund einer Arbeitsverweigerung gekündigt zu werden.

Arbeitsort und Arbeitszeit

Auch der Arbeitsort sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers müssen vertraglich festgelegt werden. Hinsichtlich des Arbeitsorts können dabei beispielsweise Angaben zum Betrieb oder zur Filiale gemacht werden, an der der Arbeitnehmer eingesetzt wird. Bei der Arbeitszeit müssen die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden pro Tag, Woche oder Monat festgelegt werden. In Österreich gibt es zudem gesetzliche Regelungen zu den Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, die in Arbeitsverträgen berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen können auch individuelle Regelungen zur Arbeitszeit getroffen werden, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Homeoffice-Regelungen sollten ebenfalls im Arbeitsvertrag aufgeführt werden, sofern es die Möglichkeit dazu gibt. Viele Unternehmen bieten Ihren Mitarbeitern heute eine gewisse Anzahl an Tagen pro Monat von zu Hause aus zu arbeiten.  Es ist wichtig, dass die Arbeitszeitregelungen im Arbeitsvertrag klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.

Probezeit, Urlaub & Gehalt

Weitere wichtige Punkte in einem Arbeitsvertrag sind die Vergütung der erbrachten Arbeitsleistung (Lohn / Gehalt), der Urlaubsanspruch aber auch die Vereinbarung einer Probezeit. Grundsätzlich gilt, dass es keine Verpflichtung zur Probezeit gibt, diese kann vereinbart werden muss jedoch nicht Bestandteil des Vertrags sein. Wird sie vereinbart, so ermöglichen sie beiden Vertragsparteien eine Kündigung der Zusammenarbeit ohne Nennung von Gründen innerhalb der vereinbarten Probezeit. Im Hinblick auf die Regelung zu Urlaub und Gehalt müssen die in Österreich geltenden Mindestansprüche in jedem Fall gewährleistet sein. So steht einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche ein Anspruch auf bezahlten Urlaub im Ausmaß von 25 Tagen zu. Den Vertragsparteien steht es jedoch aufgrund der Vertragsfreiheit zu, über den gesetzlichen Mindestanspruch hinsichtlich Lohn wie auch bezahlten Urlaub hinaus, Vereinbarungen zu treffen.

Kündigung

In einem Arbeitsvertrag in Österreich müssen auch die Bedingungen und Modalitäten zur Kündigung des Dienstverhältnisses festgelegt werden. Dabei ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag geregelt werden müssen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei unbefristeten Arbeitsverträgen vier Wochen zum Monatsende. Bei befristeten Verträgen muss die Kündigungsfrist im Vertrag festgelegt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist in Österreich nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder bei groben Verstößen gegen den Arbeitsvertrag, möglich. Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben. Insgesamt ist es wichtig, dass die Kündigungsbedingungen im Arbeitsvertrag klar geregelt sind, um mögliche Streitigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden.

Bei Angestellten hat der Arbeitgeber folgende Kündigungsfristen einzuhalten:

  • erstes und zweites Dienstjahr: 6 Wochen Kündigungsfrist
  • ab dem dritten Dienstjahr: 2 Monate Kündigungsfrist
  • ab dem sechsten Dienstjahr: 3 Monate Kündigungsfrist
  • vom sechzehnten Dienstjahr: 4 Monate Kündigungsfrist
  • vom sechsundzwanzigsten Dienstjahr: 5 Monate Kündigungsfrist

Der Arbeitnehmer hat von seiner Seite eine 1-monatige Kündigungsfrist, die aber vertraglich ausgedehnt werden kann, damit die Firma Zeit hat einen neuen Mitarbeiter für die Position zu finden. Währen der Kündigungsphase ist der Mitarbeiter verpflichtet seine Arbeit zu erledigen und sich nichts zu Schulden kommen zu lassen. Wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfristen nicht einhält, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Eine Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag.

Weihnachts- und Urlaubsgeld Österreich

Österreichs Arbeitnehmer sind mit dem sogenannten 13. und 14. Monatsgehalt gegenüber anderen Staaten auf der Welt gesegnet. Die Wenigsten wissen allerdings, dass dies keine gesetzliche Pflicht ist. Das Steuergesetzt schreibt zwar die Sonderbesteuerung vor allerdings ist es abhängig von Ihrem Arbeitgeber, ob er Ihnen das Weihnachts- und Urlaub ausbezahlt oder es steht Ihnen zu, wenn es für Ihren Betrieb einen Kollektivvertrag gibt, in dem die Weihnachts- und Urlaubsgeldregelung verankert ist.

Krankheitsfall

Ein Mitarbeiter muss im Krankheitsfall noch am selben Tag beim Arbeitgeber Meldung machen. Bleibt der Mitarbeiter länger als 3 Tage seiner Arbeit fern, muss der Mitarbeiter eine Krankmeldung vorlegen. Im Arbeitsvertrag kann aber auch verankert sein, dass der Mitarbeiter bereits am ersten Tag seiner Krankheit eine Krankmeldung liefern muss. Das soll Mitarbeiter davon abhalten sich auf Kosten des Arbeitgebers ein verlängertes Wochenende oder eine kurze Auszeit zu gönnen.

Nebentätigkeiten

In einem Arbeitsvertrag in Österreich kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit ausüben darf, solange dadurch seine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird und kein Interessenkonflikt mit dem Arbeitgeber entsteht. In diesem Fall sollten die Modalitäten und Bedingungen der Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag geregelt werden, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden. Hierbei kann es beispielsweise um die Art der Nebentätigkeit, die Arbeitszeit, die Vergütung und die Verpflichtung des Arbeitnehmers gehen, den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit zu informieren. Insbesondere wenn die Nebentätigkeit im selben oder einem ähnlichen Tätigkeitsbereich wie die Haupttätigkeit liegt, ist es wichtig, dass die Regelungen im Arbeitsvertrag präzise formuliert sind, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Geheimhaltungspflichten und Konkurrenzklauseln

Weitere wichtige Inhalte eines Arbeitsvertrags betreffen Regelungen zur Geheimhaltungspflicht und Konkurrenzklauseln. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auf vertrauliche Informationen, die während des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Diese Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig genutzt werden. Eine Konkurrenzklausel kann vereinbart werden, wenn der Arbeitgeber verhindern möchte, dass der Arbeitnehmer während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Konkurrenz zu ihm tritt. Allerdings muss eine solche Klausel im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag klar und eindeutig formuliert sein und darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Beispielsweise darf die Klausel nicht die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers einschränken, wenn dadurch seine wirtschaftliche Situation erheblich beeinträchtigt würde. Zudem darf die Konkurrenzklausel zeitlich und räumlich nicht übermäßig einschränken. Insgesamt müssen Geheimhaltungspflichten und Konkurrenzklauseln im Arbeitsvertrag angemessen und verhältnismäßig sein, um rechtlich wirksam zu sein.

Wichtig

Sie sollten Konkurrenzklauseln versuchen zu vermeiden. Sie wissen heute nicht, wer morgen bei Ihnen die Tür klopft und Sie anstellen möchte. Wenn eine Konkurrenzklausel dann bestehen Sie auf eine im Arbeitsvertrag gerecht Abfindung bei Kündigung.

Rückforderung von Ausbildungskosten

Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag eine Rückerstattung sogenannter Ausbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen mit aufnehmen. Das kann Beispielsweise ein Masterstudiengang sein, den die Firma dem Mitarbeiter finanziert aber auch jegliche andere Weiterbildung, die der Mitarbeiter macht, um sich weitere Kenntnisse aneignet, die seinem Arbeitgeber nützlich sein könnten. Einschulungen seitens des Arbeitgebers fallen nicht darunter. Die Rückforderung  darf maximal 4 Jahre betragen und gilt nicht bei Kündigungen durch den Arbeitgeber.

Verfall von Ansprüchen

Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag Fristen für die Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche wie z.B Auszahlungen von Überstunden oder ähnliches mit aufnehmen. Als Mindestfrist sind 3 Monate gesetzlich geregelt. Viele Kollektivverträge beinhalten aber bereits Regelungen für den Verfall von Ansprüchen durch den Arbeitgeber und dürfen durch andere Regelungen im Arbeitsvertrag nicht aufgehoben werden.

All-in-Verträge

All-in-Verträge sind erlaubt sind aber für den Arbeitsnehmer eigentlich nie von Vorteil. Überstunden werden bei All-In-Verträgen inkludiert und nicht gesondert bezahlt. Es gibt allerdings auch Regelungen, dass der Angestellte im Verhältnis monatlicher Lohn geteilt durch die geleisteten Stunden nicht unter den Mindestlohn rutschen darf. Zeichnen Sie daher Ihre Überstunden auf und lassen Sie sich diese sogar von Zeit zu Zeit bestätigen. Wenn Sie mehr als die im All-In-Vertrag festgehaltenen Überstunden leisten, muss Ihnen diese der Arbeitgeber auszahlen. Bei weniger Überstunden darf Ihr Lohn aber nicht nach unten korrigiert werden.

Dienstverträge vor der Unterschrift prüfen lassen

Das Arbeitsrecht ist ein sehr schwieriges Rechtsgebiet. Es wird nicht durch ein eigenes Gesetzbuch geregelt sondern von mehreren verschiedenen. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehen sich früher oder später vor Gericht. Dabei ist es dann sehr wichtig, dass ein wasserdichter Arbeitsvertrag vorhanden ist, der die Streitigkeiten klären kann. 

Sehr viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die den Arbeitnehmer benachteiligen. Sollten Ihnen trotz der Klauseln mündlich andere Dinge erzählt oder versucht worden sein die Klauseln mündlich zu relativieren, sollten Sie sich die mündlichen Aussagen im Vertrag festschreiben lassen. Eine Konkurrenzklausel kann im Beendigungsfall die Suche nach einem neuen Arbeitgeber unnötig verkomplizieren. Ein All-In Vertrag kann Ihr Gehalt unter das des Kollektivvertrags drücken. Eine Rückzahlung der Ausbildungskosten bei einem frühzeitigen Ausscheiden aus der Firma, kann Ihnen aus finanzieller Sicht Steine in den Weg legen. 

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