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Arbeitsvertrag kündigen in Österreich - Was gilt es zu beachten?

Wenn es darum geht einen Arbeitsvertrag zu kündigen stellen sich, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, folgende Fragen. Welche Fristen muss ich beim Arbeitsvertrag kündigen beachten? Gibt es Vorlagen oder Muster für eine Arbeitsvertrag Kündigung? 

Kann ein Dienstvertrag in der Probezeit aufgehoben werden? Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung? Antworten auf diese Fragen und alles Relevante zum Kündigen eines Arbeitsverhältnisses können Sie im folgenden Artikel finden.

Arbeitsvertrag als Arbeitgeber kündigen

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag als Arbeitgeber kündigen, nennt man dies Arbeitgeber-Kündigung. Die Auflösung des Dienstvertrages bedarf keiner besonderen Form, kann mündlich oder schriftlich ausgesprochen werden. Es empfiehlt, sich allein aus Beweisgründen, immer die schriftliche Form. Wichtig beim Ausspruch einer Kündigung ist jedoch die Wahrung vorgeschriebener Fristen.

Inhaltsverzeichnis

Welche Fristen muss ich als Arbeitgeber berücksichtigen?

Der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, ist in Österreich der Kündigungstermin. Es ist nicht der Tag, an dem Sie als Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen, sondern der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses. Damit dieser gewollte Tag auch wirklich der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses sein kann, müssen Sie als Arbeitgeber die Kündigungsfrist berücksichtigen.

Dies ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin. Welche genauen Fristen dabei von Ihnen als Arbeitgeber einzuhalten sind, regeln die Kollektivverträge, Gesetze und der Dienstvertrag. Bedenken Sie auch, dass in manchen Situationen, beispielsweise in einem Betrieb mit Betriebsrat oder bei der Kündigung eines besonders schützenswerten Arbeitnehmers (Schwangere, Arbeitnehmer mit Behinderung), noch gesonderte Verfahren für eine Kündigung zu beachten sind.

Darüber hinaus besonders zu beachten, wenn Sie den Arbeitsvertrag als Arbeitgeber kündigen möchten, sind die gestaffelten Kündigungsfristen nach Dienstjahren des Arbeitnehmers.

  • bis zum 2. Dienstjahr = 6 Wochen
  • bis 5. Dienstjahr = 8 Wochen
  • – 15. Dienstjahr = 12 Wochen bzw. 4 Monate
  • – 25. Dienstjahr = 16 Wochen bzw. 5 Monate
  • ab dem 26. Dienstjahr = 6 Monate

Ab wann ist eine Kündigung wirksam?

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist dann wirksam, wenn die Kündigung zugegangen ist und die entsprechenden Fristen gewahrt wurde. Da der Zugang der Kündigung gilt und nicht das Absenden, müssen Sie darauf achten, dass der Kündigungstermin richtig berechnet wird und Zustellungsdauern mit eingerechnet werden. 

Für Arbeitgeber lohnt sich durchaus, auf einen Botendienst zurückzugreifen, der die Kündigung persönlich und ohne langen Postweg zustellt. Manche Kollektivverträge sehen vor, dass eine Kündigung des Dienstverhältnisses nur rechtswirksam wird, wenn sie schriftlich erfolgt ist. Sichern Sie sich diesbezüglich besser ab.

Benötige ich die eine Empfangsbestätigung für die Kündigung?

Auch wenn das Gesetz keine besondere Form für die Aussprache einer Kündigung vorsieht, ist es aus Beweisgründen ratsam, sich abzusichern. Sprechen Sie die Kündigung des Dienstvertrages als Arbeitgeber am besten schriftlich aus und lassen Sie sich den Erhalt bestätigen. 

Es ist zwar nicht notwendig, dass der Arbeitnehmer der Kündigung zustimmt, sie gilt auch ohne dessen ausdrückliche Zustimmung oder Bestätigung, aber eine Kündigung ist empfangsbedürftig. Gründe brauchen Sie nicht zu nennen. Dass Sie den Arbeitsvertrag als Arbeitgeber kündigen ist ihr gutes Recht und erfordert keine Ausreden, Schuldeingeständnisse und Rechtfertigung.

Kündigung ohne Wahrung der Fristen

Halten Sie als Arbeitgeber die Kündigungsfristen oder den Kündigungstermin nicht ein, wird das Arbeitsverhältnis trotzdem aufgelöst. Beachten Sie, dass Sie aber als Arbeitgeber verpflichtet sind, alle Leistungen und Ansprüche, die der Arbeitnehmer hat, zu leisten.

Kündigen Sie also beispielsweise pflichtwidrig zum 20. Juni, der Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag würde aber erst den 31. Juli als nächstmöglichen Kündigungstermin ermöglichen, dann endet das Dienstverhältnis zwar zum 20. Juni, aber Sie zahlen dem Arbeitnehmer volles Entgelt, anteiliges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld usw., der sich aus dem rechtswirksamen Kündigungstermin, dem 31. Juli, ergibt. Diese Zahlung für den Zeitraum zwischen dem 21. Juni und dem 31. Juli nennt man dann Kündigungsentschädigung.

Mitarbeiter fechtet die Kündigung an

Mitarbeiter könne ihre Kündigung aus verschiedenen Gründen anfechten. Die Kündigung kann beispielsweise sozialwidrig oder aus unzulässigen Gründen ausgesprochen worden sein. In Betrieben ab 5 Mitarbeitern ist eine gerichtliche Anfechtung möglich. Das Ziel der Arbeitnehmer ist meist eine Weiterbeschäftigung. Der Arbeitnehmer muss die Anfechtungsklage innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen.

Es ist also wichtig, wenn Sie einen Arbeitsvertrag als Arbeitgeber kündigen, immer auf Fristen und Gründe (bei einer fristlosen Kündigung) zu achten, damit die Kündigung nicht anfechtbar ist bzw. die Anfechtung nicht zum Erfolg führt und Ihnen Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.

Kündigung in der Probezeit

Innerhalb der Probezeit kann das Dienstverhältnis jederzeit sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber aufgelöst werden. Es gibt keinen Entlassungsschutz oder Kündigungsschutz während der Probezeit. Die Probezeit beträgt im Grunde maximal einen Monat, bei Auszubildenden drei Monate.  Abweichende Dauern können vereinbart sein. Der über die gesetzliche oder im Kollektivvertrag festgelegte Zeitraum, wird dann aber wie ein befristetes Arbeitsverhältnis behandelt.

Achten Sie darauf, dass Sie die Kündigung in der Probezeit nicht aus einem verbotenen Grund auflösen. Die per Gesetz definierten Diskriminierungsgründe bilden eine Grundlage für eine mögliche Anfechtung der Entlassung durch den Arbeitnehmer.

Die wichtigsten Diskriminierungsgründe sind:
  • Religion oder Weltanschauung
  • Geschlecht
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Orientierung
  • ethnische Zugehörigkeit

Kündigung vor Arbeitsantritt

Wenn Sie den Arbeitsvertrag als Arbeitgeber, ehe das Arbeitsverhältnis beginnt, also vor Arbeitsantritt kündigen, dann zählt dies als Rücktritt vom Arbeitsvertrag. Haben Sie mit dem Arbeitnehmer keinen Probemonat vereinbart, kann es passieren, dass die Kündigung vor Arbeitsantritt Kosten verursacht.  Dies ist aber nur der Fall, wenn kein triftiger Grund für die Nichtantretung des Dienstverhältnisses besteht. 

Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt zurück, können Sie die Ihnen eventuell entstehenden zusätzliche Kosten (für die Beschaffung eines Ersatzes, der eventuell teurer ist oder Gewinnverlust), beim Arbeitnehmer Schadenersatz beanspruchen.

Kann Arbeitgeber einen Mitarbeiter im Krankenstand kündigen?

Generell können Sie einen Mitarbeiter im Krankenstand kündigen. Es gibt kein besonderes Kündigungsverbot oder einen Kündigungsschutz im Krankenstand. Bedenken Sie aber, dass es kollektivvertragliche Sonderregelungen geben kann. Beachten Sie auch hier, dass der Zugang der Kündigung ausschlaggebend ist. Befindet sich der Arbeitnehmer beispielsweise im Krankenhaus, schicken Sie das Kündigungsschrieben dorthin.

Wer hat einen besonderen Kündigungsschutz?

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer mit einem besonderen Kündigungsschutz nicht ganz so einfach aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können.  Es bedarf dann gesonderter Verfahren und der Zustimmung von Betriebsrat oder des Sozialministeriums. 

Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz sind:

  • Betriebsräte oder Personen, die den Betriebsräten gleichgestellt sind wie   Behindertenbeauftragte
  • begünstigte Behinderte, Opferbefürsorgte
  • Zivildienstpflichtige, Frauen im Ausbildungsdienst, Präsenzdienstpflichtige
  • schwangere Frauen und Mütter und Väter, die Karenzurlaub/Teilzeitbeschäftigung wegen   der Geburt haben
  • Hausbesorger

Kündigungsarten

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag als Arbeitgeber kündigen wollen, gibt es verschiedene Kündigungsarten. Auf die drei wichtigsten, die ordentliche Kündigung, die fristlose Kündigung und die einvernehmliche Kündigung, wollen wir an dieser Stelle kurz eingehen.

Einvernehmliche Kündigung

Die einvernehmliche Kündigung beruht darauf, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einverständnis den Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt aufheben. Hierbei müssen keine gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Fristen eingehalten werden. 

Auch hier gibt es keine Formvorschriften, es ist aber ratsam die Aufhebung des Arbeitsvertrages schriftlich zu fixieren und beiderseitig zu unterschreiben. Es gelten auch hier bei bestimmten Personengruppen besondere Schutzvorschriften.

Fristlose Kündigung – Entlassung

Bei der fristlosen Kündigung oder auch Entlassung muss ein besonderer Kündigungsgrund vorliegen, der diese rechtfertigt. Sie muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes für die Entlassung ausgesprochen werden. Das Beschäftigungsverhältnis endet dann sofort.

Entlassungsgründe für fristlose Kündigung

Für das Aussprechen einer fristlosen Kündigung heranziehbare Entlassungsgründe sind im Angestelltengesetz oder in der Gewerbeordnung geregelt. 

Beispiele sind:

  • der Arbeitnehmer bleibt aus nicht rechtmäßigem Grund längere Zeit der Arbeit fern oder verweigert diese
  • der Arbeitnehmer begeht ein Vergehen wie einen Diebstahl, eine Veruntreuung oder eine andere strafbare Handlung

Es ist ratsam, den Grund für die fristlose Kündigung im Vorhinein prüfen zu lassen, damit diese auch wirklich berechtigt ist und ihnen keine Kosten wie die Kündigungsentschädigung bei unberechtigter Entlassung entstehen, wenn der Arbeitnehmer seine fristlose Kündigung anfechtet.

Ordentliche Kündigung

Den Ablauf einer ordentlichen Kündigung haben wir eingangs schon beschrieben. Hier sind keine Gründe notwendig, aber die Einhaltung der Kündigungsfristen und -termine ist wichtig.

Hat ein Mitarbeiter Anrecht auf ein Dienstzeugnis?

Jeder Mitarbeiter hat einen Anspruch auf ein Dienstzeugnis oder Arbeitszeugnis. Er muss es aber einfordern. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht nicht. Es ist also nicht unbedingt erforderlich, neben den Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung zwingend auch bewertende Angaben zur Qualifikation, Arbeitsleistung und der Person des Arbeitnehmers zu machen. Es wird geraten, das Dienstzeugnis zeitnah auszustellen.

Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer kündigen

Manchmal passt es eben einfach nicht mehr, oder es hat sich eine andere Möglichkeit ergeben. Dann möchten Sie Ihren Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer kündigen. Das ist natürlich Ihr Recht und dennoch sollten Sie bei der sogenannten Arbeitnehmer-Kündigung ein paar Dinge beachten, die wir im Folgenden kurz erläutern.

Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich kündigen?

Wie auch bei der Arbeitgeber-Kündigung gibt es auch für Sie als Arbeitnehmer keine besondere Formvorschrift, wenn sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen wollen. Sie können mündlich oder schriftlich kündigen, es sei denn, im Kollektivvertrag ist die Schriftform vorgeschrieben. 

Wir raten aber, immer schriftlich zu kündigen und sich den Erhalt bestätigen zu lassen. Kommt es zur Auseinandersetzung, vielleicht sogar vor Gericht, haben Sie so die Schriftstücke als Beweis. Allerdings schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch im § 623 eigentlich ausdrücklich eine Schriftform bei der Kündigung vor, was noch immer nicht in allen Köpfen angekommen ist.

„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Wann ist die Kündigung des Arbeitsvertrags gültig?

Wichtig ist, dass die Kündigungsfrist bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses erst anfängt zu laufen, wenn Ihre Kündigung beim Arbeitgeber eingegangen ist. Bedenken Sie daher unbedingt auch die Dauer des Versandweges per Post beispielsweise. Nur so können Sie auch den genauen Kündigungstermin berechnen.

Kündigungstermin

Der Kündigungstermin ist der letzte Tag Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Tag Ihrer Kündigung (Eingang) und dem Kündigungstermin.

Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen

Damit Sie den Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen können, ist es also notwendig, sich vorab genau darüber zu informieren, wie die Kündigungsfristen in Ihrer Situation geregelt sind. Dabei gibt es zwischen Angestellten und ArbeiterInnen oft Unterschiede. 

Außerdem verlängern sich Kündigungsfristen in Österreich mit der Dauer der Dienstjahre, wie oben beschrieben. Diese verlängerten Zeiten gelten dann nicht nur für den Arbeitgeber, sondern Sie können sich auch als Arbeitnehmer darauf berufen.

Kündigungsfristen bei Angestellten

Angestellte können laut Gesetz immer zum Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Achten Sie auf Sonderregelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Kollektivvertrag!

Kündigungsfrist bei ArbeiterInnen

Bei ArbeiterInnen sind die Kündigungsfristen zumeist in den Kollektivverträgen geregelt. Schauen Sie also unbedingt dort nach oder fragen Sie, wenn Sie unsicher sind, bei Ihrer Fachgewerkschaft oder der Arbeiterkammer nach.

Inhalte einer Arbeitsvertragskündigung

Bemühen Sie sich in der Kündigung um einen klaren Ton, der Ihren Willen zur Beendigung des Dienstverhältnisses deutlich macht. Verzichten Sie auf Relativierungen oder Ausschmückungen. Dies ist alles nicht nötig und bietet im Rechtsstreit nur unnötig Potential für Interpretationen. 

Ein Kündigungsschreiben sollte folgende Elemente immer beinhalten:

  • Ihre Anschrift
  • die Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • Datum der Ausstellung
  • Klarer Betreff
  • Anrede
  • die Erklärung der Kündigung
  • Grußformel
  • Unterschrift

Wir haben für Sie in einem späteren Absatz ein Muster für Ihr Kündigungsschreiben, an dem Sie sich orientieren können.

Kündigungsgründe nennen?

Sie müssen im Kündigungsschreiben keine Gründe für Ihre Kündigung nennen. Besprechen Sie diese lieber persönlich mit Ihrem Arbeitgeber.

Arbeitsvertrag kündigen per email

Auch wenn Emails zu unserem Alltag dazugehören, werden Sie, wenn die Schriftform erforderlich ist, nicht als geeigneter Weg anerkannt. Daher wird es nicht zwingend ausreichen, wenn Sie den Dienstvertrag per email kündigen. Nur digital signierte E-Mails entsprechen der Schriftform. 

Außerdem ist bei einer Kündigung per email nicht eindeutig nachweisbar, dass die Kündigung auch eingegangen ist. Die Wirksamkeit der Kündigung per email ist also anzweifelbar.

Arbeitsvertrag kündigen per Einschreiben

Wenn Sie Ihr Kündigungsschreiben nicht direkt vor Ort überreichen wollen, dann könne Sie es per Post versenden. Da die Kündigung empfangspflichtig ist, ist es ratsam, dies per Einschreiben zu tun. So haben Sie einen Nachweis über die Zustellung, der im Falle eines Rechtstreites entscheidend sein kann.

Muster Kündigung durch Arbeitnehmer

Eine Kündigung schreibt man nicht allzu oft. Deswegen haben wir Ihnen eine Muster Kündigung für Arbeitnehmer erstellt, auf die sehr gern zurückgreifen können, wenn Sie unsicher im Formulieren sind. Alle wichtigen Punkte, die in einem Kündigungsschreiben enthalten sein müssen, finden Sie in unserem Muster.

Kündigung Arbeitsvertrag Vorlage

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

mit diesem Schreiben kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom … fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, dem ….

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses.

Über die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses freue ich mich sehr und bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Name

Was ist eine Dienstfreistellung?

Bei einer Dienstfreistellung verzichtet der Arbeitgeber, meist in der Kündigungsfrist, auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Dies geschieht freiwillig und während der gesamten Zeit bekommen Sie Ihr volles Arbeitsentgelt.

Was sind Postensuchtage?

Anspruch auf Postensuchtage haben Sie nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt wurden, nicht, wenn Sie selbst die Kündigung eingereicht haben. Allerdings gibt es bei manchen Kollektivverträgen Ausnahmen, sodass Sie auch bei eigener Kündigung Anspruch auf diese Tage der bezahlten Freizeit haben. Die Höhe der Postentage beträgt in der Regel ein Fünftel der Wochenarbeitszeit.

Kann ich bei eigener Kündigung Arbeitslosengeld beantragen?

Sie können bei einer eigenen Kündigung Arbeitslosengeld beantragen, aber Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld erst nach einer Mindestsperrfrist von vier Wochen. Zur Vermeidung dieser Sperrfrist, bietet sich ein Aufhebungsvertrag an, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren können.

Wie lange bin ich nach einer Kündigung krankenversichert?

Nach einer Kündigung haben Sie noch sechs Wochen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Leistungen Ihrer Krankenversicherung. Krankengeld allerdings wird nur noch drei Wochen nach Ende des Dienstverhältnisses gezahlt.

Ansprüche bei eigener Kündigung

Nicht nur, wenn der Arbeitgeber Sie gekündigt hat, Sie haben auch Ansprüche bei eigener Kündigung an den Arbeitgeber. Es ist dessen Pflicht, eine Endabrechnung zu erstellen. 

In dieser sind mindestens aufgestellt:

  • Ihr Lohn bzw. Gehalt bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses
  • Ihre Urlaubsersatzleistung /Ansprüche auf Urlaubstage
  • anteilige Sonderzahlungen, die sich aus dem Arbeitsvertrag oder dem Kollektivvertrag   ergeben
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