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Austritt von Lebensversicherungen ohne Verluste – Wie geht das?

Mann schreibt Kündigung für die Lebensversicherung auf Papier

Dr. Franz Marschall erklärt wie man ohne Verluste aus Lebensversicherungen austreten kann

Sie möchten jetzt ohne Verluste aus Ihrer Lebensversicherung austreten? Dann haben wir gute Neuigkeiten für Sie, denn bis Ende des Jahres 2018 besteht noch die Möglichkeit des Rücktritts aus der Lebensversicherung. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Versicherungsnehmern im Falle einer fehlenden oder fehlerhaften Belehrung des Rücktrittrechts (z.B. falsche Frist), das lebenslange Rücktrittsrecht für bestehende oder neue Versicherungsverträge zusteht.

Demnach können Versicherungsnehmer von ihrer Lebensversicherung zurücktretenund erhalten dann die Rückzahlung der einbezahlten Prämienplus 4% Zinsen. Wir haben einen Rechtsexperten für Vertragsrecht befragt, welchen Rat er Versicherungsnehmern nun geben kann. Unsere Ansprechpartner sind Herr Dr. Franz Marschall und Mag. René Heinz, Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Wien.

Warum lohnt sich ein Rücktritt aus der fondsgebundenen Lebensversicherung?

Man geht davon aus, dass dieses Jahr mit einer großen Anzahl an Rücktritts- und Klagewilligen zu rechnen ist, weil die Versicherungswirtschaft eine Neuregelung des Rücktrittsrechts wünscht. Hierfür ist vor allem eine große Unzufriedenheit in der Bevölkerung verantwortlich, da die Rendite nicht wie erhofft ausfallen. 

Viele Versicherungsnehmer haben sogar viel Geld verloren, anstatt eine Absicherung für das Alter oder den Notfall zu schaffen. Ein Verbraucher berichtet in der Sendung „Der Bürgeranwalt“ von seinem Rücktritt aus der Lebensversicherung und warum er die einmalige Chance nutzte, sich sein Geld zurückzuholen:

Unser Rechtsexperte Dr. Franz Marschall ist der Meinung, dass diese Unzufriedenheit vor allem aus „einer mangelnden oder fehlerhaften Beratung der Versicherungsnehmer resultiert“. Aus seiner Praxis kann er bestätigen, dass viele Versicherungsnehmer betroffen sind, die wiederum die Möglichkeit auf eine Kündigung der Lebensversicherung haben. 

Ferner betont er, dass „meistweitaus mehr als nur der Rückkaufwert erzielt werden kann, nämlich die Summe der einbezahlten Prämien zuzüglich 4% Verzinsung ab Zahlung, wenn die fondsgebundene Lebensversicherung Kursverluste erlitten hat“.

Fundierte Beratung beim Rechtsexperten für Vertragsrecht

Eine fundierte Beratung beim Rechtsexperten für Vertragsrecht bietet Ihnen die notwendige Sicherheit und hilft Ihnen, ohne Verluste Ihre Lebensversicherung zu kündigen. Da die Rendite durch Kursverlustehäufig alles andere als lukrativ, raten Verbraucherschützer und unser Rechtsexperte, Dr. Franz Marschall, zur Rückabwicklung, um keinen Schaden zu erleiden. Durch eine mangelnde Aufklärung und hohe Vertragskosten haben viele Versicherungsnehmer hohe Geldsummen verloren und mussten darüber hinaus die erhoffte Altersvorsorge einbüßen.

Machen Sie Ihren Anspruch nun mithilfe eines Rechtsexperten für Vertragsrecht geltend. Eine Prüfung der vertraglichen Bedingungen der Lebensversicherung lohnt sich immer. Sie möchten prüfen, ob Sie zu den geschädigten Versicherungsnehmern gehören und wünschen eine fundierte Rechtsberatung bei einem kompetenten Rechtsexperten für Vertragsrecht? Wir empfehlen Ihnen Dr. Franz Marschall, der Sie im Rahmen eines Erstgesprächs gerne ausführlich berät.

Welche Lebensversicherungen betroffen sind

Durch die aktuell unklare Rechtslage sowie den Versuch der Regierung den Rücktritt aus der Lebensversicherungzu erschweren, kam in der Bevölkerung große Unsicherheit darüber auf, welche Lebensversicherungen betroffen sind. Ferner sorgte der politische Kampf um das Thema dafür, sodass Verbraucher mehr denn je davor zurückschrecken, ihre Rechte durchzusetzen. Doch Rechtsanwalt Dr. Franz Marschallrät:

Auf unsere Frage „Welche Lebensversicherungen betroffen sind?“, erhielten wir von unserem Ansprechpartner und Rechtsexperten für Vertragsrecht folgende Antwort:

Picture of Unser Rechtsexperte Dr. Franz Marschall rät:
Unser Rechtsexperte Dr. Franz Marschall rät:

„Betroffen ist jede klassische und fondgebundene Lebensversicherung sowie kapitalbildende Pensionsvorsorgen, die zwischen 01.01.1994 und 30.06.2012 abgeschlossen wurde. Dies betrifft sowohl laufende als auch stillgelegte und gekündigte Verträge. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass ebenfalls eine Rückabwicklung von bereits ausbezahlten Verträgen erfolgen kann.“

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Warum Sie besonders schnell handeln sollten

Wie zu erwarten, wird der Rücktritt von der Lebensversicherung kontrovers diskutiert, sodass sich ein Tauziehen mit den Versicherungskonzernen ergeben hat. Jene hitzigen Diskussionen sorgen dafür, dass die Regierung eine Regelung getroffen hat, die nicht zugunsten des Verbrauchers ausfällt. Doch warum Sie besonders schnell handeln sollten, erklären wir Ihnen nun.

Bisher sieht die Rechtslage vor, dass alle Prämien plus 4% Zinsen bei fehlerhafter Belehrung hinsichtlich desRücktrittsrechts von den Lebensversicherungenzurückerstattet werden müssen. Derzeit ist es noch möglich, Lebensversicherungen lange nach Ablauf des Vertrags zu kündigen. Doch seit Jahren beschäftigen sich Gerichte mit dem Thema „Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen“, sodass nun auch die Politik involviert ist.

Die Regierung hat den Rücktritt von Lebensversicherungenneu geregelt und zielt mit den geplanten Änderungen darauf ab, die Kündigung der Lebensversicherung in Österreich für Verbraucher wirtschaftlich uninteressant zu machen. Die Konsequenz daraus wäre, dass Versicherungsnehmer bereits ab 2019 weniger Geld ausbezahlt bekommen. Nehmen Sie daher als falsch oder gar nicht beratener Versicherungsnehmer keineswegs jene finanziellen Einbußen hin, sondern werden Sie jetzt aktiv!

Warum kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein?

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, allein – ohne Rechtsbeistand – von Ihrer Lebensversicherung zurückzutreten. Doch gleichzeitig sollten Sie sich die Frage stellen: „Warum kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein?“. Anhand einer adäquaten Rechtsberatung und die eingehende professionelle Prüfung Ihrer Lebensversicherungspolizze erhalten Sie das nötige Maß an Sicherheit und einen kompetenten Ansprechpartner, um Ihre Angelegenheit möglichst reibungslos und ohne großen Aufwand abzuwickeln.

Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kümmert sich um alle notwendigen Formalitäten und setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch. Als professioneller Rechtsbeistand stärkt ein Anwalt Ihre Position vor Gericht und vertritt Sie gegen große und oftmals mächtige Konzerne. Gehen Sie kein Risiko ein und konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht, der Ihnen als kompetenter Ansprechpartner vor Gericht zur Seite steht.

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Unser Rechtsexperte Dr. Franz Marschall rät:

„Diese einmalige Möglichkeit besteht nur bis Ende 2018. Danach ist der Rücktritt enorm eingeschränkt. Nutzen Sie jetzt die Chance, solange es rechtlich noch möglich ist. Machen Sie vom Rücktrittsrecht Ihrer Lebensversicherung schnellstmöglich Gebrauch, um sich Ihre einbezahlten Prämien samt 4% Zinsen zurückzuholen.“

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