Darlehensvertrag erstellen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Ausarbeitung individuell angepasster Regelungen zum Darlehensvertrag Vertragsinhalt
- Beratung zu Vertragskonditionen wie z. B. Rückzahlungsmodalitäten und Sicherheiten
- Vorbereitung von Zusätzen zum Darlehensvertrag, wie z. B. ein notarielles Schuldanerkenntnis
- Information und Beratung zu möglichen Sicherheitskonzepten für den Darlehensvertrag, wie z. B. Vereinbarungen zu Sicherheitsübereignungen und Sicherheitsabtretungen
- Klärung und Beratung zu Maßnahmen bei Zahlungsverzug, Kündigungsklauseln und Rücktritt vom Vertrag
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Darlehensvertrag erstellen lassen
Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann beim Darlehensvertrag erstellen lassen in vielfacher Hinsicht unterstützend und beraten tätig werden bei dieser Vertragsart.
Dabei kann er ein rechtskonformes, individuell angepasstes Konzept für den Darlehensvertrag Vertragsinhalt erarbeiten, das alle Einzelregelungen auf den spezifischen Darlehensvertrag im persönlichen Darlehensverhältnis sinnvoll festlegt.
Hierbei sind je nach persönlicher Situation sowohl die Höhe der Darlehenssumme, die Darlehensvertrag Rückzahlung, das Darlehensvertrag kündigen oder die Darlehensvertrag Sicherheit in besonderer Weise anzupassen.
Hierbei brauchen gerade Zusatzverträge zum Darlehensvertrag, wie z. B. Sicherheitsübereignungen oder Sicherheitsabtretungen eine sehr individuelle Beratung. Außerdem ist eine ausführliche Beratung zur Zinsfindung oftmals wichtig, um nicht steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Dabei kann ein Anwalt für Vertragsrecht auch die finanziellen Verhältnisse des Darlehensnehmers analysieren und beratend tätig werden zur Darlehenshöhe oder den Rückzahlungsmodalitäten.
FAQ: Anwalt für Darlehensvertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Darlehensvertrag vom Anwalt erstellen lassen?
Als Vertragsart stellt ein Darlehensvertrag ein Dauerschuldverhältnis dar, das die Vertragsparteien für eine lange Zeit aneinander bindet. Deshalb sollte man einen Darlehensvertrag wohlüberlegt aufsetzen und dabei auch professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht zu allen wichtigen Punkten eines Darlehensvertrages umfangreich beraten und individuelle Vereinbarungen formulieren. Hierbei wird er sowohl das Bedürfnis nach Darlehensvertrag Sicherheit des Darlehensgebers berücksichtigen als auch Möglichkeiten des Darlehensnehmers in Bezug auf Darlehensvertrag Rückzahlung und Zinszahlung berücksichtigen und dazu beraten.
Welche Möglichkeiten zur Darlehensvertrag Sicherheit bieten sich für den Darlehensgeber an?
Um einen Darlehensvertrag abzusichern, werden in der Praxis besonders Sicherheitsübereignungen und auch Sicherheitsabtretungen eingesetzt. Dabei übereignet der Darlehensnehmer bei der Sicherungsübereignung einen Wertgegenstand an den Darlehensnehmer, für den Fall, dass er die Rückzahlung des Darlehens nicht leisten kann. Hierbei wird oftmals der Autokauf auf Kredit angeführt, bei dem das Fahrzeug als Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens eingesetzt wird. Hingegen tritt bei der Sicherungsübereignung der Darlehensnehmer eigene Forderungen an Dritte an den Darlehensgeber ab. Dabei handelt es sich z. B. um Gehaltsforderungen, Mieteinkünfte oder auch Forderungen gegenüber Lebensversicherungen.
Was ist in Bezug auf Zinsvereinbarungen bei einem Darlehensvertrag zu berücksichtigen?
Bei einem Darlehensvertrag sollten sich Zinsvereinbarungen möglichst an den marktüblichen Zinsen orientieren. Für den Fall, dass hierbei deutlich günstigere Konditionen eingeräumt werden oder ein Darlehensvertrag ohne Laufzeit und ohne Zinsen vereinbart wird, kann dies steuerliche Nachteile bedeuten. Hierbei könnte das Finanzamt den Vorgang als eine Schenkung einordnen und entsprechend steuerlich behandeln.
Welche Kündigungsregelungen gelten für einen Darlehensvertrag?
Wird eine Darlehensvertrag Fälligkeit im Vertrag vereinbart, entfällt das Darlehensvertrag kündigen. Jedoch ist das Vertrag kündigen immer dann notwendig, wenn es sich um einen Darlehensvertrag ohne Laufzeit handelt. Dabei beträgt die reguläre Kündigungsfrist in Österreich einem Monat. Ferner ist jedoch der Darlehensgeber auch berechtigt, vorzeitig einen Darlehensvertrag zu kündigen, wenn sich ein Darlehensnehmer in Verzug gerät und seine vereinbarte Sicherheit nicht leistet. Allerdings können in einem Darlehensvertrag individuell die Regeln für das Darlehensvertrag kündigen oder einen Rücktritt vom Vertrag festgelegt werden.