Franchisevertrag erstellen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Beratung zu allen vertraglichen Regelungsmöglichkeiten im Franchisevertrag als Grundlage für ein Kooperations- und Vertriebssystem
- Entwicklung geeigneter Konzepte zur Einräumung von Nutzungsrechten an verschiedenen Schutzrechten (Patentrecht, Markenrecht etc.) für den Franchisegeber
- Aufklärung zu den Bestimmungen des Kartellrechts, des Konsumentenschutzgesetzes und den rechtlichen Grundlagen zur Selbstständigkeit des Franchisenehmers
- Erarbeitung der Rechte und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer beim Franchisevertrag erstellen
- Entwicklung der Auflösungsmodalitäten für einen Franchisevertrag in Bezug auf Laufzeit, Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche, Rücktritt vom Vertrag bzw. Vertrag anfechten
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht beim Franchisevertrag erstellen lassen
Unter den verschiedenen Vertragsarten ist der Franchisevertrag ein komplexer Kooperationsvertrag mit langfristiger Bindung, der eine Fülle von Regelungen beinhaltet, die die Rechte und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer beinhaltet. Dabei ist jedes Franchisekonzept ein sehr spezielles und individuelles Konstrukt, das auch eine entsprechende vertragliche Gestaltung braucht.
Deshalb sollte man unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht bei der Konzeption des Franchisevertrages einbeziehen. Hier kann man gewährleisten, dass beim Franchisevertrag erstellen lassen alle relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden können.
Außerdem lassen sich die individuellen Kooperationsvereinbarungen dadurch optimal auf die spezifischen Erfordernisse eines Franchisekonzeptes anpassen. Hierbei unterscheidet sich ein Franchisevertrag Österreich durch den Umfang und die Intensität einer Kooperation in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht von vielen anderen Vertragsarten, wie z. B. dem Arbeitsvertrag oder Mietvertrag.
Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht beim Franchisevertrag erstellen unbedingt angezeigt.
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FAQ: Anwalt für Franchisevertrag: Das sollten Sie wissen
Wie funktioniert ein Franchise Unternehmen?
In einer Franchise– Kooperation, die durch einen Franchisevertrag geregelt ist, sind Franchisenehmer zumeist selbstständige Unternehmer. Dabei erkaufen sie sich gegen Gebühren das Recht, die Marke und das Know-how eines Franchise-Systems zu nutzen. Hierbei geht man eine Partnerschaft ein bei der sich beide Seiten, Franchisegeber und Franchisenehmer, an Regeln und Pflichten halten müssen.
Hierbei sind diese in einem Franchisevertrag, der beim Abschluss einer Partnerschaft unterschrieben wird, festgelegt. In einem Franchise System geht es um die Arbeitsteilung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Dabei soll eine höhere Produktivität entstehen, indem sich jeder Franchise Partner auf seine Kernaufgaben konzentriert.
Welche Vorteile hat ein Franchisegeber durch Franchisepartner?
Ein Franchisevertrag soll für beide Vertragspartner eine Win-WinSituation generieren, wenn die Bedingungen optimal ausbalanciert sind. Dabei ergeben sich für einen Franchisegeber zumeist eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu einer eigenen Marktbearbeitung. Hierbei lassen sich sowohl hohe Renditen und regelmäßige Einnahmen bei einer schnellen auch internationalen Vermarktung eines Geschäftskonzeptes erzielen.
Außerdem werden eigene Investitionen in Niederlassungen und Filialen vermieden und damit sowohl Kosten für Geschäftsräume als auch Personal gespart. Ferner werden auch in Bezug auch Einkaufsaktivitäten Kostenvorteile durch den Einkauf im Verbund realisiert.
Was stellt der Franchisegeber dem Franchisenehmer zur Verfügung?
Ein Franchisegeber stellt über den Franchisevertrag ein bereits bewährtes Unternehmenskonzept zur Verfügung. Dabei bietet er einen Franchisenehmer ein systemisches Konzept, an dem dieser z. B. an den Schutzrechten des Unternehmens partizipieren kann, wie z. B. Markenrechte, Patentrechte oder Lizenzen. Ferner bietet er meist ein übergreifendes Marketingkonzept sowie einheitliche Controlling- und Buchhaltungssoftware.
Außerdem werden bei vielen Franchisekonzepten auch Kostenvorteile durch einen gemeinsamen Einkauf realisiert und es werden oftmals auch Gründungshilfen für einen Franchisenehmer angeboten, wie z. B. Unterstützung bei der Standortwahl, ggf. Finanzierungshilfen oder auch Überlassung von Inventar für die Geschäftseinrichtung.
Warum sollte man einen Franchisevertrag vom Anwalt erstellen lassen?
Jedes Franchisekonzept ist ein sehr individuelles Konstrukt und braucht deshalb auch einen speziell angepassten Franchisevertrag. Dabei können gerade bei einer internationalen Entwicklung des Franchisekonzeptes sehr viele unterschiedliche rechtliche Regelungen relevant sein.
Jedoch sind auch bei einem rein nationalen Franchise mit einem Franchisevertrag Österreich eine Reihe von Gesetzesgrundlagen zu beachten. Deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, beim Franchisevertrag erstellen die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht in Anspruch zu nehmen.
Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass ein Franchisevertrag eine langfristige geschäftliche Verbindung regeln soll, die eine solide vertragliche und rechtliche Grundlage benötigt.
Welche rechtlichen Regelungen gibt es beim Franchisevertrag erstellen zu berücksichtigen?
In Österreich gibt es kein eigenständiges Franchise Gesetz. Jedoch sind beim Franchisevertrag erstellen bestimmte Gesetze zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Bestimmungen des Kartellrechts und die Frage, ob das Konsumentenschutzgesetz anwendbar ist. Außerdem ist auch die Selbstständigkeit des Franchisenehmers zu klären.
Hierbei ist z. B. die Vereinbarung von wettbewerbsbeschränkenden Rahmenbedingungen bei der Gestaltung eines Franchisevertrages üblich. Dabei handelt es sich z. B. um Vereinbarungen zum Gebietsschutz, Bezugsverpflichtungen oder auch Wettbewerbsverbote. Diese sind im Franchisevertrag generell frei gestaltbar, sie sind jedoch durch die Grenzen des österreichischen oder auch europäischen Kartellrechtes limitiert.
Für den Fall, dass ein Franchisenehmer als Unternehmensgründer eine natürliche Person ist, stellt im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein Franchisevertrag ein Gründungsgeschäft dar. Deshalb gilt der Franchisevertrag als Verbrauchergeschäft, auf das zwingend das Konsumentenschutzgesetz angewendet wird.
Deshalb sind auch einige ansonsten übliche Klauseln im Franchisevertrag nicht wirksam, wie z. B. der Ausschluss einer Gewährleistung, der Ausschluss einer Irrtumsanfechtung und die Festlegung von Gerichtsstandsklauseln exklusiv am Ort des Franchisegebers.
Was sind die Nutzungsrechte an Schutzrechten, wie z. B. Patente, Markenrechte, Lizenzen etc.?
Ein Franchisevertrag beinhaltet zumeist eine Kombination aus Lizenzen, Knowhow und weiteren Elementen. Hierbei verpflichtet sich der Franchisegeber im Franchisevertrag, dem Franchisenehmer eigene Nutzungsrechte an verschiedenen seiner Schutzrechten (z. B. Patentrecht, Markenrecht etc.) einzuräumen und dabei auch ein entsprechendes Knowhow zu transferieren.
Hierfür ist der Franchisenehmer zur Zahlung eines Entgeltes verpflichtet und vertreibt dann die Produkte im Rahmen des gegebenen Konzeptes auf eigene Rechnung und in eigenem Namen. Dabei hat der Franchisegeber jedoch ein Überprüfungsrecht und Weisungsrecht in Bezug auf das Franchise Unternehmen. Deshalb unterwirft sich der Franchisenehmer durch den Franchisevertrag dem entworfenen Konzept.