Generalunternehmervertrag erstellen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Erstellung des Generalunternehmervertrages inkl. des Verhandlungsprotokolls
- Formulierung der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses inkl. Der Pläne
- Ausarbeitung von Terminplan und Zahlungsplan
- Integration der ÖNORMEN, wenn nicht eine Privatperson der Auftraggeber ist.
- Bezugnahme auf die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen
- Ausarbeitung zu Vertragstrafen, Haftung und Versicherungen sowie Sicherheitsleistungen
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht beim Generalunternehmervertrag erstellen lassen
Mit einem Generalunternehmervertrag wird ein Auftragnehmer mit Leistungen beauftragt, die notwendig sind, um ein Vorhaben auszuführen. Hierbei kann bei einem Generalunternehmervertrag Bau z. B. ein Auftragnehmer entweder die Koordinierung des Baus übernehmen oder aber als Hauptunternehmer diese Leistung ganz oder teilweise selbst erbringen.
Deshalb kann ein Anwalt für Vertragsrecht je nach Vertragsart hierbei je nach Generalunternehmervertrag Definition eine individuelle Leistungsbeschreibung mit entsprechendem Terminplan und Generalunternehmervertrag Zahlungsplan entwerfen.
Ferner wird er die Berücksichtigung von ÖNORMEN und allgemeinen technischen Vertragsbedingungen im Generalunternehmervertrag einarbeiten.
Zusätzlich müssen zwischen den Vertragsparteien im Generalunternehmervertrag immer auch Haftungen, Auflagen zu Versicherungen, Vertragsstrafen und Sicherheitsleistungen vereinbart werden, die durch einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht individuell angepasst formuliert werden können.
FAQ: Anwalt für Generalunternehmervertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Generalunternehmervertrag vom Anwalt erstellen lassen?
Ein Generalunternehmervertrag ist ein komplexes Vertragsgebilde, dass eine umfangreiche Erstellungsmaßnahme bei einem Vorhaben regelt. Dabei geht es z. B. bei einem Generalunternehmervertrag Bau oder Generalunternehmervertrag Hausbau um eine vollständige und schlüsselfertige Erstellung des Projektes.
Deshalb ist es sehr wichtig, die vertraglichen Regelungen hierzu von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht ausführen zu lassen. Hierbei kommt dem Generalunternehmervertrag Bedeutung insbesondere dadurch zu, da er die vollständige vertragliche Grundlage für das Projekt der Vertragsparteien darstellt.
Welche Vorteile bietet ein Generalunternehmervertrag?
Der sicher größte Vorteil des Generalunternehmervertrages besteht darin, dass für ein Vorhaben mit nur einem Partner ein Vertrag geschlossen wird. Deshalb muss dann bei Problemen z. B. bei einem Bauvorhaben der Bauherr nicht mit verschiedenen Vertragspartnern in Kontakt treten.
Hierbei wird ihm durch den Generalunternehmervertrag Werkvertrag zugesichert, dass der Generalunternehmer allein für die Mängelbeseitigung verantwortlich ist und dieser dann ggf. mit den Subunternehmern in Kontakt tritt.
Dabei liegt die gesamte Verantwortung für ein Bauvorhaben immer beim Generalunternehmer nach dem Generalunternehmervertrag.
Welche Nachteile entstehen durch einen Generalunternehmervertrag?
Wenn man ein Bauvorhaben über einen Generalunternehmervertrag abwickeln will, hat man immer auch mit höheren Kosten zu rechnen. Dabei fällt für einen Generalunternehmer immer eine Koordinierungsvergütung als auch eine Risikovergütung an.
Allerdings lassen sich diese zusätzlichen Kosten oft dadurch kompensieren, dass mit einem Generalunternehmervertrag Bau meist erfahrene Generalunternehmer verpflichtet, die aufgrund ihrer Markterfahrung Subunternehmer meist günstiger beauftragen können.
Jedoch steht es einem Bauherrn außerdem nicht zu, nach der Generalunternehmervertrag Definition, weiterhin Kontrolle über den Bau auszuüben. Deshalb hat er also kein Mitspracherecht bei der Ausführung und muss die Kontrolle über das Bauvorhaben abgeben.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten sieht ein Generalunternehmervertrag vor? - Der Teil-Generalunternehmer und der Totalunternehmer
Grundsätzlich lässt sich ein Generalunternehmervertrag als Teil- Generalunternehmervertrag oder aber auch als Totalunternehmervertrag gestalten. Dabei behält der Bauherr über Bauvorhaben die Kontrolle, die er nicht an einen Teil- Generalunternehmer vergeben hat. Hingegen wird über einen Totalunternehmervertrag das Aufgabenspektrum über die Bauleistungen hinaus auch auf die planerischen Leistungen erweitert.
Dabei tritt dann ein Totalunternehmer bei Baufirmen, Architekten und z. B. Statikern als Bauherr auf und schließt auch eigenständig mit diesen Verträgen.