Gesellschaftsvertrag erstellen - So klappt die Vertragsunterzeichnung!
- Redaktion Vertragsrechtsinfo.at
Im Jahr 2017 gab es in Österreich rund 30.000 Neugründungen von Gesellschaften. Wenn man eine Gesellschaft gründen möchte, muss man zwingend einen Gesellschaftsvertrag erstellen.
Dabei gibt es verschiedene Dinge zu beachten, die sich je nach der Form der Gesellschaft noch voneinander unterscheiden. Es gibt viele Stolpersteine beim Gesellschaftsvertrag und fehlen wichtige Punkte oder sind nicht eindeutig definiert, kann es später zu Streitigkeiten kommen und es kann sehr teuer werden.
Deswegen ist es besonders wichtig, immer einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Er kennt die Stolpersteine genau, steht Ihnen beratend zur Seite und kann Ihren Gesellschaftsvertrag prüfen.
Wie man einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen sollte, was in diesem alles enthalten sein muss und welche wichtigen Punkte Sie beachten sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Gesellschaftsvertrag erstellen – ist das notwendig?
Ein Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Unternehmensgesellschaft (UG) oder einer Personengesellschaft. Im ist im Wesentlichen das Verhältnis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter untereinander geregelt. Die häufigste Form der Gesellschaft in Österreich ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Für diese Kapitalgesellschaft und auch die UG, ist es zwingend notwendig einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen und zudem noch notariell beurkunden zu lassen. Es besteht also eine Notariatsaktpflicht. Zudem muss der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft zwingend schriftlich aufgesetzt werden und bestimmten Formvorschriften folgen.
Trotz vieler Musterverträge und Vorlagen ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der den Gesellschaftsvertag erstellen, prüfen und kontrollieren kann. Denken Sie immer daran: im Konfliktfall gelten die Regelungen, Rechte und Pflichten, die im Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben sind.
Gesellschaftsvertrag prüfen
Sie wollen keinen Gesellschaftsvertrag erstellen, sondern einen Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen? Dann lesen Sie in unserem Artikel Gesellschaftsvertrag prüfen, wie Sie dabei am besten vorgehen und welche Kosten damit verbunden sind
Die richtige Rechtsform für die Gesellschaft wählen
Es gibt verschiedene Rechtsformen für Gesellschaften in Österreich. Für welche Sie sich entscheiden, hängt beispielsweise von der Anzahl der gründenden Personen, von der Außenwirkung der Rechtsform oder auch von der Haftung ab.
Nicht unwesentlich ist auch die Frage, ob Sie sich in den nächsten Jahren noch vergrößern wollen. Dann kann es sinnvoll sein, beispielsweise keine UG, sondern eine GmbH zu gründen. Die wichtigsten Gesellschaftsformen, für die Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen müssen, stellen wir Ihnen kurz vor:
Gesellschaftsvertrag für eine Personengesellschaft
Bei der Gründung einer Personengesellschaft wie einer Offenen Personengesellschaft (OG) ist es nicht zwingend erforderlich, einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen zu lassen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, auch bei dieser Gesellschaftsform die Rechten und Pflichten der einzelnen Beteiligten schriftlich zu fixieren. Im Streitfall ist ein mündlicher Vertrag schwer durchsetzbar.
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens hingegen sind nur Sie selbst Beteiligter. Hier müssen Sie keinen Gesellschaftsvertrag erstellen, denn nur Sie gründen und vertreten das Unternehmen. Ebenso verhält es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). Hier haften die Gesellschafter solidarisch und persönlich und Sie müssen keinen Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
Gesellschaftsvertrag bei Kapitalgesellschaften
Die häufigste Gesellschaftsform ist die GmbH. Für die Gründung dieser muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt und sogar notariell beglaubigt werden. Auch für die sogenannte leine GmbH, die GmbH gründungsprivilegiert, ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig.
Gesellschaftsvertrag bei einer stillen Gesellschaft
Bei einer stillen Gesellschaft kaufen Sie sich quasi als Gesellschafter ein. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend notwendig, aber wie immer zu empfehlen.
Die Satzung einer Aktiengesellschaft
Bei der Aktiengesellschaft ist wahrscheinlich der größte und sicherste Gesellschaftsvertrag notwendig. Die Satzung für eine Aktiengesellschaft sollten Sie niemals ohne rechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt aufsetzen.
Was Sie beim Gesellschaftsvertrag erstellen beachten sollten
Wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, ist es wichtig, dass Sie die Formvorschriften für diesen beachten. Es gibt zwingende Punkte, die im Vertrag enthalten sein müssen.
- Gesellschafter mit Namen und Anschrift
- Firma mit Namen und Rechtsform
- Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Dauer der Gesellschaft
- Definition des Geschäftsjahres
- Stammkapital und Einlagen der Gesellschafter sowie eventuelle Gründungsprivilegierung
- Nachschlüsse
- Geschäftsführung
- Aufsichtsrat (wenn benötigt)
- Gesellschafterversammlung
- Buchführung, Gewinnverwendung und -ermittlung, Jahresabschluss
- Geschäftsanteile
- Rechte von Minderheiten wie Sperrminoritäten und besondere Zustimmungs- und Abstimmungsrechte
- Kündigung
- Auflösung der Gesellschaft
Schon an der kleinen Liste der wichtigsten Punkte eines Gesellschaftsvertrages sehen Sie, dass solch ein Vertrag keine leichte Sache ist. Vertrauen Sie auf anwaltliche Beratung und Unterstützung, wenn Sie den Gesellschaftervertrag erstellen!
Gesellschaftsvertrag Kosten
Sie wollen einen Gesellschaftsvertrag erstellen und fragen sich, welche Kosten auf Sie zukommen? Um sich über die Gesellschaftsvertrag Kosten umfassen zu informieren, lesen Sie unseren Artikel