Was kostet ein Ehevertrag in Österreich?
Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles zu den Kosten eines Ehevertrages.
- Redaktion Vertragsrechtsinfo.at
Die wenigsten Ehen werden heute noch ohne einen Ehevertrag in Österreich geschlossen. Grund dafür ist die leider hohe Quote an Scheidungen. Fast jede zweite Ehe wird im Schnitt nach 10 Jahren geschieden. Da es bei einer Scheidung um viele Emotionen aber schlussendlich auch um viel Geld geht, ist es wichtig sich mit dem Thema Kosten eines Ehevertrags in Österreich zu beschäftigen.
In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, wie hoch die Anwaltskosten bei der Erstellung eines Ehevertrags sind, welche Zusatzkosten auf Sie zukommen können und warum sich ein Ehevertrag lohnt.
Die Kosten für einen Ehevertrag berechnen sich stets individuell und beziehen sich auf die Personen, die ihn schließen wollen. Je nach Höhe der im Ehevertrag zu regelnden Angelegenheiten können die Preise ganz unterschiedlich ausfallen.
Ehevertrag in Österreich - das Wichtigste im Überblick
Grundsätzlich fallen erst einmal nur Kosten für den Notar an. Allerdings raten wir Ihnen, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um die Punkte des Ehevertrags wirklich rechtssicher und eindeutig zu formulieren.
Muster und Vorlagen können zwar helfen, aber Sie sollten sich nicht vollständig auf diese verlassen. Ein Ehevertrag schafft für den Fall einer Scheidung eine eindeutige Grundlage für die Regelung der Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Dadurch werden Konflikte und somit auch die Folgekosten einer Scheidung
minimiert.
Grundsätzlich richten sich die Preise für die Erstellung, Prüfung und Beurkundung eines Ehevertrages nach dem Geschäftswert bzw. dem Gegenstandswert. Sie teilen sich in Notar- und Anwaltskosten auf.
Was kostet ein Rechtsanwalt für einen Ehevertrag?
Ein Anwalt für Vertragsrecht muss sich in Österreich an das Rechtsanwaltstarifgesetz halten. Allerdings gibt es hierbei unterschiedliche Abrechnungsmodell mit denen ein Rechtsanwalt seine Mandanten abrechnen darf.
Die Kosten setzen sich aus dem Honorar des Anwalts, dem Gegenstandswert und einer ersten Beratung zusammen.
Wollen Sie zusammen mit dem Anwalt Ihren Ehevertrag aufsetzen, gibt es zwei wesentliche Möglichkeiten der Honorarberechnung: das Zeithonorar und das Pauschalhonorar.
Zeit Honorar
Beim Zeithonorar wird die tatsächlich benötigte Zeit mit einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Das ist für viele Klienten nicht die beste Wahl, weil man im Vorhinein nicht sicher abschätzen kann, wie hoch die Ehevertrag Kosten wirklich werden. Gerade bei Beratungsgesprächen wird das Honorar über die Zeit abgerechnet.
Pauschal Honorar
Ein pauschal Honorar ist für den Klienten natürlich die wünschenswerteste Variante. Der Klient weiß somit von Anfang an welche Kosten auf ihn zukommen. Gerade bei Rechtsthemen hat der Laie oft überhaupt keine Ahnung, was eine Rechtsberatung oder ein Prozess kosten könnte und versucht daher den Anwalt wenn möglich immer zu umgehen.
Ehevertag Kosten - Berechnungsgrundlage Gegenstandswert
Die Berechnungsgrundlage für die Gebühren beim Anwalt und Notar ist der Grundwert, auch Gegenstandswert oder Geschäftswert genannt. Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen spricht man auch vom Streitwert oder Verfahrenswert.
Es ist der Gesamtwert einer Angelegenheit, in dem Fall also das gesamte Vermögen aus Gegenständen und Guthaben beider Ehegatten. Wie hoch die Ausgaben für den Ehevertrag beim Anwalt sind, fragen Sie beim Erstkontakt nach.
Sparen Sie nicht an der anwaltlichen Beratung, denn der Notar wird den Ehevertrag nur neutral bewerten und auf die Richtigkeit der Form überprüfen. Welche Auswirkungen welche Formulierungen später im Streitfall oder im Fall einer Scheidung haben werden, kann und wird nur ein Anwalt beurteilen.
Wie muss ein Ehevertrag aussehen?
Nicht jedes Paar schließt vor der Hochzeit einen Ehevertrag. Viele schließen auch im Nachhinein einen Ehevertrag oder passen den Ehevertrag den sie vor der Ehe geschlossen haben im Laufe der Jahre immer wieder an. Das kann jedes Ehepaar halten, wie es will. Dafür gibt es keine Vorschriften. Es macht sogar auch Sinn den Ehevertrag immer wieder anzupassen.
Je länger die Ehe hält, desto mehr sollte auch der wohlhabendere Partner im Falle einer Scheidung an den anderen Partner abgeben. Ich manchen Fällen macht sich aber auch einer der Eheleute im Laufe der Jahre selbstständig und baut eine Firma auf. Damit diese im Falle einer Scheidung nicht betroffen ist, sollte ein Ehevertrag aufgesetzt werden.
Gehen Sie am besten mit Ihren Gedanken und Vorstellungen zu einem Anwalt, der den Ehevertrag auch so formuliert, damit er rechtens ist. Er kann Ihnen auch grundsätzlich viele Tipps zum Ehevertrag geben und bringt nebenbei auch die Objektivität mit ins Spiel.
Das Erstgespräch
Dieses Erstgespräch ist ein wichtiger Punkt, wenn Sie einen Ehevertrag erstellen, prüfen und dann vom Notar beglaubigen lassen wollen. Der Fachanwalt erläutert Ihnen genau, welche Punkte bei der Schließung des Ehevertrags wichtig sind, was definiert werden soll und wie.
Meist sind diese Erstgespräche relativ kurz und die Kosten dafür nicht sehr hoch. Die Rechtsanwälte berechnen dafür besondere, reduzierte Stundensätze, die meist zwischen 70 und 200 Euro liegen. Manche Anwälte bieten auch kostenlose Erstberatungen an.
Errichtung eines Ehevertrages – Ist ein Anwalt notwendig?
Ob ein Anwalt nötig ist, kann ganz klar mit Ja beantwortet werden. In vielen Fällen sind sogar auch 2 Anwälte für jede Partei ratsam. Somit vertritt jeder Anwalt die Interessen seines Klienten und alle Eventualitäten werden durchgespielt und abgewogen.
Aber bei den meisten Eheverträgen reicht ein Anwalt völlig aus. Er hat die Erfahrung aus Scheidungsprozessen und weiß genau, wie der Ehevertrag formuliert werden muss und was im Vertrag mit aufgenommen werden kann und darf.
Ehevertrag erstellen
Wollen einen Ehevertrag schließen und die finanziellen Angelegenheiten beider Ehepartner im Falle eines Scheiterns der Ehe definieren? Dann lesen Sie dazu unseren Artikel Ehevertrag erstellen.
Ehevertrag prüfen lassen
Der Ehevertrag ist bindend, sobald die Ehe aufgelöst wird. Deswegen ist es wirklich wichtig, dass er keine Lücken und eindeutige Festlegungen aufweist. Auch im Laufe der Zeit nach der Ersterstellung sollten Sie den Vertrag immer wieder überprüfen und an neue Situationen anpassen. Lesen Sie dazu unseren Artikel Ehevertrag prüfen lassen.
Ehevertrag Kosten für den Notar
Auch wenn Sie den Ehevertrag von einem Anwalt erstellen lassen, bedarf es eines Notariatsaktes. Der Notar muss den Vertrag beurkunden und dafür fallen Gebühren an. Diese errechnen sich aus dem Reinvermögen der beiden Ehepartner.
Alle Vermögenswerte, Gegenstände und Guthaben, werden ermittelt und die Schulden davon abgezogen (laufende Kredite etc.). Heraus kommt ein Reinvermögenswert, aus dem sich die Gebühr ableitet. Der Notar verlangt dann die doppelte errechnete Gebühr. Bei einem Reinvermögen von 25.000 Euro sind dies beispielsweise 168 Euro, bei 500.000 Euro Reinvermögen 1614 Euro Gebühr. Dies sind die Standardpreise für den Ehevertrag, mit denen Sie rechnen müssen.
Gegebenenfalls können die Ehevertrag Kosten auch höher oder auch niedriger sein, wenn besonders viele Einzelgegenstände zu behandeln sind oder nicht alle Vermögenswerte ermittelt werden müssen. Das hängt immer von Ihrer ganz persönlichen Situation ab. Ihr Rechtsanwalt, aber auch der Notar, wird sie dabei kompetent beraten.
Hinzu kommen eventuell noch minimale Gebühren des Notars für zusätzlichen Aufwand wie Telefon, Porto, Schreibauslagen und die Umsatzsteuer. Diese Kosten bewegen sich aber in der Regel im niedrigen zweistelligen Bereich.
Sind die Ehevertrag Kosten von der Steuer absetzbar?
Leider müssen wir Ihnen diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. Sowohl die Gebühren für den Notar als auch die weiteren Ehevertrag Kosten für die Erstellung und Prüfung sind nicht steuerlich absetzbar.
Da alle Vereinbarungen, die im Ehevertrag festhalten werden, privatem Recht unterliegen, können Sie nicht von steuerlichen Begünstigungen profitieren. Außerdem ist der Ehevertrag eine freiwillige Vereinbarung. Doch sparen Sie nicht am falschen Ende! Ein Ehevertrag hat für beide Ehegatten Vorteile und die Investition lohnt sich.
Leider müssen wir Ihnen diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. Sowohl die Gebühren für den Notar als auch die weiteren Ehevertrag Kosten für die Erstellung und Prüfung sind nicht steuerlich absetzbar.
Da alle Vereinbarungen, die im Ehevertrag festhalten werden, privatem Recht unterliegen, können Sie nicht von steuerlichen Begünstigungen profitieren. Außerdem ist der Ehevertrag eine freiwillige Vereinbarung. Doch sparen Sie nicht am falschen Ende! Ein Ehevertrag hat für beide Ehegatten Vorteile und die Investition lohnt sich.