Kosten für eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt bei einem Immobilienkauf
- Redaktion Vertragsrechtsinfo.at
Wenn Sie im Begriff sind ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Österreich zu kaufen, brauchen Sie einen Kaufvertrag. Wenn Sie den Kaufvertrag vom Eigentümer oder Makler erhalten stellt sich in der Regel die Frage, ob man den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen sollte und was eine Vertragsprüfung von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht kostet.
Mit welchen Kosten muss man rechnen wenn man einen Hauskaufvertrag prüfen lassen will? Oder wie hoch sind bei einem Hauskauf-Vertrag die Vertragskosten? Und kann man bei einem Hauskauf Anwaltskosten steuerlich absetzbar machen? Oder gibt es auch die Möglichkeit einer Vertragsprüfung online?
Wie hoch sind die Kosten der Vertragsprüfung bei einem Bauvertrag und wie schaut es bei der Prüfung von einem Grundstücksvertrag aus? In diesem Beitrag erfahren Sie alles worauf Sie bei der Prüfung eines Kaufvertrags bei Immobilien achten sollten und mit welchen Kosten Sie für die Vertragsprüfung von einem Rechtsberater rechnen müssen.
Wann macht eine Vertragsprüfung von einem Anwalt Sinn?
Die meisten Menschen kaufen wenn überhaupt einmal im Leben eine Immobilie. Mit der Eigentumswohnung, dem Haus oder dem Grundstück wollen die Einen eine Altersvorsorge und die Anderen einfach nur ihr eigenes Reich in dem sie tun und lassen können was sie wollen, schaffen.
Egal welcher Grund für den Immobilienkauf vorliegt, geht man in diesem Moment eine sehr hohe Investition ein, die nicht nur gut durchdacht sondern auch rechtlich abgesichert sein muss. Den größten Fehler, den man in dieser Situation machen kann, ist einen Kaufvertrag, den man vorgelegt bekommt nur zu lesen und zu unterschreiben. Bei Kaufverträgen von Immobilien gibt es sehr viele Punkte, auf die man achten sollte und warum eine Vertragsprüfung von einem Anwalt Sinn macht.
Auch beim gleichen Kaufobjekt gibt es Unterschiede, die sich enorm auf die Vertragsgestaltung auswirken. Geht es bei Kauf um ein bebautes oder unbebautes Grundstück, ein Einfamilienhaus in Planung oder ein bereits bestehendes, ein Mehrfamilienhaus oder eine bestehende Eigentumswohnung oder eine in Planung befindliche Eigentumswohnung. Bei Grundstücken oder Häusern ist zum Beispiel die Einsicht in einen Bebauungsplan sehr wichtig. Welche Informationen liefert die Flurkarte? Bei Wohnungen muss Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen der Miteigentümergemeinschaft besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Rechtsanwalt als Treuhänder bei Immobilienkauf
Abgesehen von der Vertragsprüfung durch einen Anwalt kann man den Rechtsanwalt auch als Treuhänder einsetzen. In diesem Fall agiert der Rechtsanwalt als Treuhänder für beide Parteien. Er bringt für beide Parteien Sicherheit in die Kaufabwicklung.
Für den Käufer hält er so lange zurück, bis alle vereinbarten Dinge vom Verkäufer erledigt und der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde. Dann erst transferiert er den Kaufbetrag an den Verkäufer. Der Verkäufer hat durch die treuhänderische Handlung des Rechtsanwalts auch die Garantie den Kaufbetrag für die Immobilie zu erhalten.
Damit der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann, benötigt er den Kaufvertrag. Einen Kaufvertrag als Muster online runter zu laden und darauf den kompletten Kauf der Immobilie abzuwickeln ist absolut nicht zu empfehlen. Im Kaufvertrag sollten formgerecht alle Nebenabsprachen festgehalten werden.
Welche Tätigkeiten übernimmt ein Rechtsanwalt bei Immobiliengeschäften?
Wenn Sie im Begriff sind eine Eigentumswohnung, ein Haus oder Grundstück zu kaufen, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht aufsuchen, der Sie vorab erst einmal über alle rechtlichen Notwendigkeiten und Konsequenzen aufklärt.
Denn wissen Sie auf was Sie bei zum Beispiel einem Hauskaufvertrag achten müssten? Im besten Fall lassen Sie dann auch gleich von diesem Rechtsanwalt für Vertragsrecht den Kaufvertrag aufsetzen. Sollten Sie vom Verkäufer einen Kaufvertrag vorgelegt bekommen haben, sollten Sie vom Rechtsanwalt auf jeden Fall den Hauskaufvertrag prüfen lassen.
Sehr zu empfehlen ist es einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht mit der Einsichtnahme in Flächenwidmungs- und Bebauungspläne bis hin zur Prüfung auf Bestandsrechte oder Belastungen durch Verbindlichkeiten zu beauftragen. Sie können auch die Verbücherung vom Rechtsanwalt übernehmen lassen. Die Verbücherung ist die Übertragung des Eigentums ins Grundbuch.
Sehr zu empfehlen für beide Parteien ist die Nutzung einer Treuhandschaft des Rechtsanwalts. Dabei wird sichergestellt, dass die Rechte beider Parteien eingehalten werden.
Die Unterschriften im Kaufvertrag müssen von einem Notar beglaubigt werden.
An wen kann man sich wenden, wenn man einen Kaufvertrag von Immobilien prüfen lassen möchte?
Der Notar darf keine Verträge beurkunden die rechtlich nicht in Ordnung sind. Ob die zweckmäßig sind, ist die andere Frage. Wer also eine Zweitkontrolle haben will, muss einen Anwalt beauftragen.
Vertragsrechtsinfo.at hilft Ihnen dabei den richtigen Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Ihrer Nähe zu finden. Finden Sie den richtigen Rechtsanwalt für die Vertragserrichtung eines Kaufvertrages für ein Haus.
Anwaltskosten für eine Vertragsprüfung und Vertragserrichtung
Das Erstgespräch
Bei Erstgespräch verschafft sich der Rechtsanwalt erst einmal einen Überblick über Ihr vorhaben. Außerdem wird er Sie über eine geeignete Vorgehensweise aufklären und mit Ihnen über die Kosten einer Zusammenarbeit sprechen. Das Erstgespräch wird Ihnen bereits eine Menge wichtiger Informationen mit auf den Weg geben. Das Erstgespräch kann vor Ort in der Kanzlei des Rechtsanwalts für Vertragsrecht stattfinden oder aber auch telefonisch.
Manche Rechtsanwälte bieten das Erstgespräch gratis an. Sollte das Erstgespräch aber nicht kostenlos sein, lassen Sie sich aber bei dem wichtigen Thema einer Vertragsprüfung eines Immobilienkaufvertrags nicht von Kosten im Erstgespräch abschrecken. Die Investition ist es auf jeden Fall wert und Sie bekommen auch viele wichtige Informationen und wissen zumindest danach schon auf was geachtet werden sollte.
Sollte das Erstgespräch nicht kostenlos sein, rechnen Sie für das Erstgespräch mit 80 € – 200 €. Diese Kosten sind im Verhältnis zu einem Streitfall, der aufgrund eines fehlerhaften Immobilienkaufvertrags entstehen kann, sehr gering.
Verrechnungsmöglichkeiten Kosten Vertragsprüfung
Es gibt verschiedenste Verrechnungsmöglichkeiten für die Kosten einer Vertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht. Als Verrechnungsmöglichkeit für eine Vertragsprüfung gibt es ein Zeithonorar, Pauschalhonorar und die Abrechnung nach Tarif.
Beim Pauschalhonorar ist der Vorteil, dass Sie sofort wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Auf Vertragsrechtsinfo.at finden Sie Anwälte, die eine Vertragsprüfung zum Fixpreis anbieten.
Bei Zeithonorar rechnet der Rechtsanwalt für Vertragsrecht einen vereinbarten Stundenlohn ab. Dabei berücksichtigt der Rechtsanwalt den Anforderungsaufwand mit ein. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt eher im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und findet bei der Vertragsprüfung eher selten Anwendung.
Dies ist dann der Fall, wenn es zu einem Streitfall kommt und Sie einen Anwalt für die Vertragsprüfung des Immobilienvertrages und auch für die gerichtliche Verteidigung beauftragen.
Vertragsgestaltung Kosten
Die Kosten einer Vertragsgestaltung eines Vertrags für den Kauf einer Immobilie sind unterschiedlich, werden aber nach einem Erstgespräch recht schnell festgelegt. Gerade nach einem Erstgespräch ist der Rechtsanwalt in der Lage Ihnen einen Festpreis für die Erstellung des Hauskaufvertrages oder Wohnungskaufvertrages anzubieten.
Kosten einer Vertragsprüfung zum Fixpreis
Abgesehen von den üblichen Anwaltstarifen und Honorar eines spezialisierten Rechtsbeistandes bei der Vertragsprüfung eines Immobilienkaufvertrags gibt es auch die Möglichkeit bei Vertragsrechtsinfo.at einen Kaufvertrag für Immobilien zu einem Fixpreis von einem Rechtsexperten prüfen zu lassen.
Worauf Sie beim Kaufvertrag von Immobilien achten sollten
Um den Kaufvertrag von Immobilien rechtskräftig zu machen, müssen Käufer und Verkäufer der Immobilie gemeinsam zum Notar. Der Notar wird den Kaufvertrag laut vorlesen und hier auf eventuelle Fragen noch einmal eingehen.
Wenn Sie jedoch beim Notar sitzen, sollten Sie den Kaufvertrag bereits ordentlich geprüft haben und am besten auch von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht geprüft haben lassen.
Sie sollten auch beim Kaufvertrag von Immobilien darauf achten, dass Sie am besten den Notar auswählen, um ein mögliche Parteinahme zu verhindern, was einem Notar zwar nicht erlaubt ist, man dies aber leider nie wirklich prüfen kann.
Auflassungsvormerkung
Achten Sie beim Kaufvertrag von Immobilien unbedingt auf eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese schützt Sie davor, dass der Verkäufer während des Zeitraums des Immobilienkaufs, die Immobilie nicht gleichzeitig einer anderen Person verkauft und Sie später Geld gezahlt aber keine Immobilie gekauft haben.
Schlüsselfertige Übergabe
Ist das Haus oder die Wohnung, die Sie kaufen wollen noch in der Erstellungsphase, lassen Sie sich im Immobilienkaufvertrag unbedingt einen Fixpreis für die schlüsselfertige Übergabe mit aufnehmen. Damit sorgen Sie vor, dass nicht am Schluss noch endlose Gebühren und Honorare ins Haus flattern. Legen Sie auch vertraglich den Übergabetermin fest.
Vereinbaren Sie mit der anderen Vertragspartei einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht als Treuhänder mit der Kaufabwicklung zu beauftragen. Dieser stellt sicher, dass alle im Kaufvertrag festgehaltenen Pflichten und Recht von beiden Parteien eingehalten werden.
Vertragsstrafen und Schandensersatz bei Immobilienkauf
Klären Sie mit Ihrem Anwalt die Möglichkeit von Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüchen, sollte der Übergabetermin nicht eingehalten werden und somit die Kosten für eine Übergangslösung vom Verkäufer getragen werden. Lassen Sie auch im Kaufvertrag für das Haus oder die Wohnung bei Neubauten die Abnahme durch einen Sachverständigen fixieren. Damit verbunden werden kann eine Abstellung an Mängeln durch den Verkäufer.
Der Kaufvertrag für die Immobilie sollte auch alle Grundbuchangaben des Verkäufers inklusive eventueller Grundpfandrechte Dritter, Wegerecht, Grundschulden oder bei Wohnungskauf den Miteigentumsanteil beinhalten. Nach dem Kauf muss der Verkäufer aus dem Grundbuch gestrichen werden.
Viele Verkäufer bestehen auf einer Vollstreckungsunterwerfung, die den Verkäufer in die Position bringt sofort zwangszuvollstrecken, sollten Sie den Kaufpreis nicht wie vereinbart zahlen.