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Der Leasingvertrag- Was sollte man dazu wissen?

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alle zum Leasingvertrag sowie zu Finanzleasingverträge, Unterschiede zu einem Kreditvertrag sowie zum richtigen Abschluss.

Ein Leasingvertrag bezeichnet eine entgeltliche Überlassung zum Gebrauch von sowohl beweglichen als auch unbeweglichen Sachen. 

Hierbei weit verbreitet ist der Leasingvertrag Auto, jedoch lassen sich auch Leasingverträge für z. B. Telefonanlagen, Industriegebäuden etc. abschließen. Jedoch ist der Leasingvertrag im Gesetz nicht als eigenständige Vertragsart geregelt, weshalb bei Rechtsfragen auf verwandte Vertragsarten, wie besonders den Kaufvertrag und den Mietvertrag zurückgegriffen werden muss. 

Außerdem kann bei einem Leasingvertrag für unbewegliche Sachen das Mietrechtsgesetz greifen. In diesem Beitrag wollen wir alles Wichtige zum Leasingvertrag zusammenstellen und dabei auch wichtige Fragen beantworten, wie z. B.: Was ist ein Leasing Vertrag? Was muss ich bei einem Leasingvertrag beachten?

Was ist Leasing und wie funktioniert es? Was beinhaltet Auto Leasing?

Inhaltsverzeichnis

Welche Vertragsarten gibt es beim Leasingvertrag?

Leasingverträge können in unterschiedlicher Ausführung auftreten. Dabei wird grundsätzlich zunächst zwischen reinen Mietverträgen oder Pachtverträgen und den Finanzleasingverträgen unterschieden. 

Finanzleasingverträge

Hierbei kennzeichnet sich das Finanzleasing durch eine Vertragsart, die sowohl Elemente des Kaufvertrages als auch des Mietvertrages aufweist. Dabei wird ein Leasingnehmer zwar nicht zum Eigentümer einer Sache, da er nur ein Gebrauchsrecht erhält, jedoch trägt er das volle wirtschaftliche Risiko.  

Ferner wird bei Finanzleasingverträgen auch zwischen   Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen unterschieden. Dabei ist bei   Vollamortisationsverträgen (full-pay-out-Modell) die vereinbarte Nutzungsdauer der Sache in der Regel gleich lang wie ihre wirtschaftliche Lebensdauer. 

Deshalb entspricht die Summe der Leasingraten dem Gesamtwert für die Leistung des Leasinggebers (z.B. Anschaffungs- und Finanzierungskosten plus Gewinn des Leasinggebers). Hingegen haben Teilamortisationsverträge (Non-pay-out-Modell bzw. Restwert Leasing) eine relativ kurze Laufzeit. 

Dabei hat der Leasingnehmer nach Leasingvertrag Ende entweder eine Kaufoption zu einem vorher bereits fixierten Kaufpreis oder er muss dafür einstehen, dass das Leasingobjekt nach Leasingvertrag Ende zum vereinbarten Restwert verkauft werden kann.

Mittelbares und unmittelbares Leasing

In Abhängigkeit davon, ob ein Händler oder Produzent selbst Leasinggeber ist oder eine eigene Leasinggesellschaft den Leasingvertrag mit dem Leasingnehmer abschließt, unterscheidet man zwischen unmittelbarem und mittelbarem Leasing.

Grundsätzlich bleibt bei Leasingverträgen der Leasinggegenstand (im Gegensatz zum Bankkredit) während der gesamten Vertragsdauer das Eigentum der Leasinggesellschaft. 

Jedoch muss in der Regel der Leasingnehmer, obwohl er nicht Eigentümer der Sache ist, die Reparaturkosten und auch  Versicherungs – und Wartungskosten tragen. Zusätzlich haftet er auch für alle wirtschaftlichen Risiken, wie z.B. Verlust, Zerstörung, etc., die mit dem Leasinggegenstand verbunden sein können.

Was sind die Leasingvertrag Vorteile?

Insbesondere das Finanzierungsleasing ist seit einigen Jahren zu einer wichtigen Vertragsart in der privatrechtlichen Vertragswelt geworden. Dabei liegt der besondere Leasingvertrag Vorteil dieser Vertragsart darin, dass er erlaubt, das Investitionsbedürfnis des Leasingnehmers zu befriedigen bei gleichzeitiger Schonung seines Eigenkapitals. Außerdem beschränkt sich der Leasinggeber zumeist auf die Finanzierung, da er das Leasing Objekt beim Hersteller oder auch Händler erworben hat. 

Dabei ist das Finanzleasing insbesondere beim Leasingvertrag Auto heute weit verbreitet. Hierbei kann ein Leasingnehmer zumeist individuelle Vorstellungen zum Leasingfahrzeug und auch zum Leasingvertrag  einbringen und das gewünschte Fahrzeug muss nicht mit hohen Kaufsummen belastet werden (aus Eigenkapital oder Kredit).  

Außerdem sind Leasingverträge meist flexibel gestaltet.  Dabei muss nach Leasingvertrag Ende der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Sache zurückgeben und wird von der Zahlungsverpflichtung befreit. 

Dabei kann er sich dann auch zu offerierten Konditionen ein neues Modell auswählen, bei dem zumeist wieder die gewünschten Ausstattungsmerkmale berücksichtigt werden.  Außerdem kann zumeist ein Leasingvertrag ohne eine Anzahlung abgeschlossen werden.

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen einem Leasingvertrag und einem Kreditvertrag?

Um die wichtigsten Unterscheide zwischen einem Leasingvertrag und einem Kreditvertrag herausarbeiten zu können, muss man verschiedene Charakteristika und Optionen dieser Vertragsarten vergleichen.

Eigentumserwerb oder nur Benutzung?

Wenn man z. B. ein Fahrzeug über einen Kreditvertrag finanziert, beabsichtigt man, das Eigentum an der Sache zu erwerben. 

Dabei wird jedoch zumeist ein Eigentumsvorbehalt der finanzierenden Bank als Sicherheit vereinbart und der Kreditnehmer erwirbt das Eigentum erst nach vollständiger Rückzahlung des Kredits. 

Hingegen vereinbart beim Abschluss eines Leasingvertrages nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.  Hierbei bleibt die Leasinggesellschaft immer der Eigentümer des Fahrzeugs.  Deshalb kann man als Leasingnehmer nicht frei über die Leasingsache verfügen und bei einem Leasingvertrag Auto dieses z. B. nicht verkaufen, verpfänden oder auch vermieten.

Steuerliche Aspekte beim Leasingvertrag

Es ist nicht richtig, dass das Leasen einer Sache über einen Leasingvertrag grundsätzlich steuerliche Vorteile bringen würde. Dabei kann man zwar eine Leasingsache steuerlich absetzen wenn man einen Leasingvertrag gewerblich abschließt, jedoch gilt dies nicht für  private Leasingnehmer. 

Hierbei können private Leasingnehmer die Leasingraten nicht von der Steuer absetzen. Deshalb stehen sich in diesem Fall aus steuerlicher Sicht Leasing und Kreditfinanzierung gleichwertig gegenüber.

Höhe der monatlichen Raten

Schließt man einen Leasingvertrag ab, muss man nicht über die Leasingraten den gesamten Wert der Leasingsache bezahlen, da nach Leasingvertrag Ende ein Restwert offen bleibt. Deshalb ist die monatliche Belastung bei einem Leasingvertrag geringer als bei einem Kreditvertrag. 

Für den Fall, dass man jedoch auch bei einem Leasingvertrag das Eigentum an der Leasingsache erwerben möchte muss man jedoch nach Leasingvertrag Ende noch den Restwert der Leasingsache aufbringen. 

Die Finanzierungskosten

Obwohl über einen Leasingvertrag die monatlichen Raten oftmals sehr attraktiv sind, sind jedoch die Finanzierungskosten zumeist gleich hoch wie bei einer Kreditfinanzierung. Jedoch steht auch bei einem Leasingmodell eine Gesamtbelastung erst nach dem Leasingvertrag Ende fest. 

Dabei ist ausschlaggebend, ob die Leasingsache den vereinbarten Restwert nach Leasingvertrag Ende tatsächlich erreicht oder auch hier eine Nachzahlung fällig wird. 

Der Weiterverkauf

Bei einem Leasingvertrag kann man bei Vertragsende die Leasingsache zurückgeben. Dabei haftet man zwar dafür, dass der Wert der zurückgegebenen Leasingsache dem vertraglich vereinbarten Restwert entspricht, jedoch muss man sich nicht selbst mit der Suche nach einem Käufer und einer Abwicklung der Weiterverwertung herumschlagen.

Was ist generell vor Abschluss eines Leasingvertrages zu beachten?

Bevor man einen Leasingvertrag unterschreibt, sollte man eine Reihe von Punkten prüfen und Informationen einholen, die für eine gute Entscheidung sehr wichtig sind:

Kaufpreis der Leasingsache ermitteln

Wenn man z. B. ein Auto leasen will, macht es durchaus Sinn, über den Kaufpreis zu verhandeln. Dabei wird bei einem Leasingvertrag zwar das Auto von der Leasinggesellschaft gekauft, jedoch sind auch die Kaufbedingungen wichtig für den folgenden Leasingvertrag. Außerdem benötigt man den Kaufpreis auch, um weitere Finanzierungsangebote einholen und vergleichen zu können.

Alle wichtigen Informationen zum Leasingvertrag einholen

Bereits vor Vertragsabschluss muss ein Leasingunternehmen alle relevanten Informationen zum Leasingvertrag zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich insbesondere um die anfallenden Kosten, die Laufzeit des Vertrages, Angaben zum Restwertrisiko und die Methode zur Feststellung des Restwertes nach Leasingvertrag Ende. 

Hierbei lässt sich anhand der Informationen abgleichen, ob ein Leasingvertrag den eigenen Vorstellungen und auch der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.  Außerdem muss ein Leasingunternehmen auch über Möglichkeiten zum Rücktritt vom Vertrag und eine Leasingvertrag Kündigung informieren. 

Ferner sind alle diese Informationen vor Vertragsabschluss schriftlich zu übergeben und auch später in den Vertrag aufzunehmen.

Prüfung des effektiven Jahreszinses und des Gesamtbetrages

Die Höhe eines effektiven Jahreszinses, der sich als Prozentsatz des Barkaufpreises der Leasingsache zeigt, bildet die jährlichen Kosten, die durch den Leasingvertrag entstehen. Dabei sollte man diesen immer ermitteln, um auch die Kosten anderer Leasingangebote vergleichen zu können. 

Zusätzlich sollte man zum Vergleich auch die Summe aller Zahlungen ermitteln, die man aufgrund des Leasingsvertrages zu leisten hat. Dabei handelt es sich z.B. um die Höhe von Eigenleistung oder Vorauszahlung, die Summe der Leasingraten und alle sonstigen Kosten.

Überprüfung des geplanten Restwertes der Leasingsache

Mit dem Restwert bezeichnet man den Wert der Leasingsache nach Leasingvertrag Ende. Dabei hat der angesetzte Restwert durch die finanzmathematischen Berechnungsformeln sowohl einen direkten Einfluss auf die effektiven Jahreszinsen als auch auf den Gesamtbetrag der zu leistenden Zahlungen bei einem Leasingvertrag. 

Dabei kann man dann Überlegungen anstellen, ob ggf. in den laufenden Zahlungen niedrigere Zinsen für den Leasingnehmer wichtig sind oder es in Summe darauf ankommt, welchen Gesamtbetrag man als Leasingnehmer in der Laufzeit des Leasingvertrages zu leisten hat.

Kreditwürdigkeitsprüfung

Vor einem Abschluss eines Leasingvertrages muss das betreffende Leasingunternehmen prüfen, ob der Leasingnehmer voraussichtlich in der Lage ist, die Zahlungsverpflichtungen aus dem Leasingvertrag zu leisten. 

Für den Fall, dass starke Zweifel an der Kreditwürdigkeit bestehen, muss der potentielle Leasingnehmer darauf hingewiesen werden.  Ferner muss ein potentieller Leasingnehmer auch detailliert darüber informiert werden, wenn anhand von Datenbankabfragen ein Leasingvertrag abgelehnt wird. 

Kosten des Leasingvertrages bei Vertragsabschluss

Zumeist fallen für den Leasingnehmer schon Kosten beim Vertragsabschluss an. Dabei wird neben einer üblichen Bearbeitungsgebühr in meist auch eine Anfangszahlung fällig. Hierbei kann es sich entweder um eine sofort Schuld mindernde Eigenleistung handeln oder aber um eine Vorauszahlung, die nach und nach mit den anfallenden Leasingraten verrechnet wird. 

Ferner kann auch die Rücklage einer Kaution vereinbart werden, mit dem die Leasinggesellschaft ihre Forderungen aus dem Leasingvertrag sicherstellen will.  

Dabei wird diese dann nach Leasingvertrag Ende wieder zurückgezahlt oder mit dem Restwert der Leasingsache verrechnet, wenn die Leasingsache erworben werden soll. Allerdings werden diese Kautionen normalerweise nicht verzinst und bedeuten deshalb versteckte Finanzierungskosten.

Die Kosten des Leasingvertrages während der Vertragslaufzeit

Bei einem Leasingvertrag sind während der Laufzeit monatliche Leasingraten zu zahlen. Dabei hängen diese von der Höhe der Vorauszahlung, der Vertragslaufzeit, den Zinsen und der Höhe des Restwertes ab. 

Deshalb ist die Leasingrate umso günstiger, je höher die Vorauszahlung und der Restwert sind, je länger die Vertragslaufzeit ist und je geringer die Finanzierungskosten sind. Dabei kann für die Laufzeit entweder eine fixe Rate oder aber auch eine variable Rate vereinbart werden. 

Hierbei wird dann der Zinsanteil bei einer variablen Rate in regelmäßigen Abständen an die Änderungen am Geldmarkt angepasst. Hierbei bietet also eine fixe Rate eine größere Sicherheit, bedeutet jedoch in der Regel eine höhere Anfangsrate.

Weitere Kosten am Ende des Leasingvertrages

Nach Leasingvertrag Ende können ebenfalls noch kosten entstehen. Dabei kann z. B. durch eine Beschädigung, eine übermäßige Beanspruchung, eine unsachgemäße Wartung oder eine schlechte Marktlage der tatsächliche Wert der Leasingsache unter dem vereinbarten Restwert liegen.

Außerdem ist es auch möglich, dass der Restwert von der Leasinggesellschaft von vornherein zu hoch angesetzt wurde.  Hierbei kann einerseits die wirtschaftliche oder technische Entwertung der Leasingsache falsch eingeschätzt worden sein oder er ist bewusst zu hoch angesetzt worden, um die monatliche Leasingrate gering zu halten.

Dabei hat in beiden Fällen der Leasingnehmer bei der Rückgabe der Leasingsache für die Differenz einzustehen und sie auszugleichen. Jedoch besteht auch im Umkehrfall der Anspruch auf eine Rückvergütung, wenn der tatsächliche Wert der zurückgegebenen Leasingsache ausnahmsweise über dem vertraglich vereinbarten Restwert liegen sollte.

Rücktritt vom Vertrag und vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer

Für den Fall, dass ein Leasingnehmer aus dem Leasingvertrag verpflichtet ist, nach Leasingvertrag Ende die Leasingsache zu erwerben, so hat er das Recht, vom Leasingvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten. 

Dabei beginnt diese Frist an dem Tag, an dem der Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Ferner beginnt dieser frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasingnehmer die nach dem Verbraucherkreditgesetz vorgeschriebenen Informationen zum Leasingvertrag und die Vertragsbedingungen erhalten hat.

Welche Leasingvertrag Vertragsinhalte sind wichtig?

Hat man einen Leasingvertrag vereinbart und die Leasingvertrag Vertragsinhalte vorliegen, sollte man überprüfen, ob alle nachstehenden Angaben in den Leasingvertrag aufgenommen wurden:

  • Vom Leasinggeber bezahlte Kaufpreis für die Leasingsache
  • Die an den Leasinggeber zu leistenden Zahlungen (Anzahlung, monatliche Leasingraten, Gebühren, etc.)
  • Vereinbarte Vertragslaufzeit in Monaten
  • Bei einem Leasingvertrag Auto die jährliche Kilometerleistung
  • Der angesetzte Restwert zum Leasingvertrag Ende
  • effektiver Jahreszins des Leasingvertrages
  • Vom Leasingnehmer zu zahlendem Gesamtbetrag
  • Ein Hinweis auf das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung

Nach Leasingvertrag Ende – Leasingvertrag verlängern oder Neuvertrag abschließen?

Zum Leasingvertrag Ende hat der Leasingnehmer meist und abhängig vom Leasingvertrag die Möglichkeit, die Leasingsache entweder zurückzugeben oder die Leasingsache zu übernehmen. Dabei ist es immer von den persönlichen Bedürfnissen und den Vereinbarungen im Leasingvertrag abhängig, wofür man sich entscheidet. Allerdings bietet es sich an, eine Übernahmeoption im Leasingvertrag zu vereinbaren.

Der Leasingvertrag in Ausnahmesituationen - bei Unfall, Totalschaden oder Tod

Durch einen Verkehrsunfall mit Totalschaden wird nicht automatisch ein Leasingvertrag vorzeitig beendet.  Hierbei muss zunächst ein Leasingnehmer außerordentlich den Leasingvertrag kündigen. Dabei ist es immer sinnvoll, z. B. bei einem Leasingvertrag Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. 

Dabei ist der Leasingnehmer grundsätzlich verpflichtet, dem Leasinggeber den durch den Totalschaden hervorgerufenen Minderwert bzw. die Wertminderung zu erstatten.

Außerdem hat der Leasinggeber im Falle eines Totalschadens durch das Eigenverschulden des Leasingnehmers, die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Für den Fall, dass eine Vollkaskoversicherung für den Leasingvertrag besteht, werden diese Kosten von der Vollkaskoversicherung übernommen.

Hinweis

Von der Vollkaskoversicherung wird jedoch nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Jedoch kann der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer einen Anspruch auf eine Vollamortisation haben. Dabei ist dies auch gültig, wenn der Totalschaden nicht durch den Leasingnehmer selbst, sondern durch Dritte verursacht wurde. Hierbei hat Leasinggeber dann nicht nur Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Fahrzeugschadens, sondern auch auf noch ausstehende Leasingraten für die übrige Restlaufzeit des Leasingvertrages. 

Jedoch werden die ausstehenden Leasingraten im Falle eines Totalschadens nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckt, weshalb der Leasingnehmer im Zweifelsfall diese selbst tragen muss. Deshalb empfiehlt es sich auch, eine vorsorgliche sofern Leasingratenausfallversicherung oder eine Kündigungsschadenversicherung abzuschließen, die die offenen Raten übernimmt.

Grundsätzlich sollte ein Leasingvertrag ausdrücklich regeln, welche Rechte und Pflichten sowohl Leasinggeber wie auch Leasingnehmer haben. 

Dabei sollte der Leasingvertrag immer die Frage beantworten, was im Falle eines Unfalls, Totalschaden oder bei Tod des Leasingnehmers passiert. Hierbei sollte klar geregelt sein, zu welchen Kündigungsbedingungen z. B. die Auflösung des Leasingvertrages bei Tod des Leasingnehmers durch die Hinterbliebenen bzw. Erben möglich ist. 

Hierzu gehören auch Regelungen, die die Rückgabe des Leasingfahrzeuges regeln, bestimmen wer die Fahrzeugbegutachtung übernimmt, etc.

Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Leasingvertrag helfen?

Generell ist ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht ein guter Partner, wenn es um Fragen rund um den Leasingvertrag geht. Dabei kann er helfen, Leasingverträge zu prüfen und zu vergleichen. Ferner kann er einzelne Konditionen analysieren und mögliche Konsequenzen aus verschiedenen Vertragsvereinbarungen aufzeigen. 

Ferner kann er dabei behilflich sein, verschiedene Punkte aus einem Leasingvertrag nochmals vernünftig zu verhandeln und ggf. Anpassungen zu erreichen. Ferner ist es spezialisierter Rechtsanwalt für Vertragsrecht auch ein guter Partner, wenn man Probleme mit einem bereits laufenden Leasingvertrag hat. 

Dabei kann er unterstützen, wenn es man einen Leasingvertrag vorzeitig beenden muss oder will oder wenn man Ratenzahlungen aussetzen muss. Außerdem kann er helfen, wenn man z. B. einen laufenden Leasingvertrag übernehmen will. Erfahrene und geprüfte Anwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und unkompliziert unter vertragsrechtsinfo.at.

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