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Patientenverfügung - So ist die Gesetzeslage in Österreich

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles über Erstellung, Arten, Eignung, Kosten sowie Registrierung einer Patientenverfügung.

Jedem Menschen ist zu wünschen, dass eine Patientenverfügung nie gebraucht wird. Wenn eine Verfügung eines Patienten benötigt wird, steht es immer sehr schlecht um den Patienten. Die Patientenverfügung teilt Angehörigen und Ärzten Ihre Wünsche mit, wie und ob Sie behandelt werden sollen, wenn Sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können und jegliche Hoffnung auf Heilung eigentlich verstrichen ist. 

Man kann auch sagen, dass Sie mit der Patientenverfügung Angehörigen und Ärzten eine emotional schwer zu treffende Entscheidung abnehmen Erfahren Sie in diesem Beitrag alles zum Thema Patientenverfügung und deren Gesetzeslage in Österreich. Von, was bringt überhaupt eine Patientenverfügung, über die unterschiedlichen Arten einer Patientenverfügung, bis hin zu den Kosten einer Willenserklärung.

Inhaltsverzeichnis

Definition Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung die vorsorglich für einen möglichen medizinischen Notfall erklärt wird. Sollte solch ein Notfall eines Tages eintreten, wird eine in der Patientenverfügung festgelegte Behandlung nicht mehr unternommen.

Erstellung einer Patientenverfügung

Am besten erstellen Sie eine solche Patientenverfügung mit einem Anwalt gemeinsam. Dieser weiß, auf was im Detail geachtet werden muss und kennt sich natürlich mit den ausschließbaren Behandlungen wie zum Beispiel der einzustellenden künstlichen Beatmung aus. 

Sollten Sie einen Ehe- oder Lebenspartner haben, binden Sie ihn in die Besprechungen mit ein, damit auch er weiß, was im Notfall auf ihn zukommt.

Was bringt eine Patientenverfügung?

In Frieden und ganz ohne Schmerzen durch einen natürlichen Tod zu sterben ist leider nicht jedem von uns vergönnt. Viele Krankheiten, die vermehrt aber nicht nur im Alter auftreten, können uns kommunikationsunfähig machen. Für diese Fälle wurde die Patientenverfügung ins Leben gerufen. 

Sie hilft uns in dem Moment, in dem wir außerstande sind zu Kommunizieren, zu bestimmen ob und welche lebenserhaltenen Maßnahmen an uns praktiziert werden dürfen, sollten wir in eine medizinische Notsituation kommen. Grundsätzlich muss für einen medizinischen Eingriff der Patient einwilligen. Um nicht dem Arzt die Entscheidung im Notfall zu überlassen, kann man mit der Patientenverfügung weiterhin über sich selbst bestimmen.

Eine Alternative ist die Vorsorgevollmacht. Diese gibt die Entscheidungsmacht an eine andere Person weiter. Dies ist oft der Lebens- oder Ehepartner oder eine sonst nahe stehende Person.

Lebensverlängernde Maßnahmen die abgelehnt werden können

In einer Patientenverfügung sollten und werden gewisse lebensverlängernde Maßnahmen definiert, die im Falle der Kommunikationsunfähigkeit des Patienten nicht eingeleitet werden dürfen.

  • Reanimation
  • Operationen
  • Dialyse
  • künstliche Ernährung bzw. Flüssigkeitszufuhr über eine Sonde
  • künstliche Beatmung
  • Verabreichung von Herz-Kreislauf-Medikamenten
  • Antibiotische Behandlung einer Lungenentzündung

Die Patientenverfügung beinhaltet im Normalfall auch eine Angabe von Gründen, warum eine lebensverlängernde Maßnahme abgelehnt wird. Dies hilft dem Arzt im Falle einer unverbindlichen Patientenverfügung den Willen des Patienten besser zu berücksichtigen.

Arten von Patientenverfügungen

Im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) wird zwischen beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügungen unterschieden.
Bei einer verbindlichen Patientenverfügung muss der Arzt, wie es der Name schon sagt, den in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen ohne wenn und aber befolgen. Bei der beachtlichen muss nur der festgehaltene Will berücksichtigt aber nicht unbedingt umgesetzt werden. Der Arzt kann im Endeffekt entscheiden.

Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung

Gibt es eine verbindliche Patientenverfügung ist der behandelnde Arzt verpflichtet sich an diese zu halten und nach dieser zu handeln. Damit Sie zu einer verbindlichen Patientenverfügung kommen, sind folgende Schritte notwendig und Sie müssen einige beachten.

Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung

Die verbindliche Patientenverfügung ist nur für 5 Jahre gültig. Sind die 5 Jahre rum, muss die Patientenverfügung wieder von neuem aufgesetzt werden. Die Beschränkung auf 5 Jahre gilt allerdings nicht, wenn die Person innerhalb dieser Zeit aus irgendwelchen Gründen nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist. 

Der Grund für die auf 5 Jahre beschränkte Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung ist, dass in der Zwischenzeit eventuell neue medizinische Methoden oder Durchbrüche gelangen, die einen die gewünschte Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen überdenken lässt.

Ärztliches Aufklärungsgespräch

Eine Bedingung, die an die verbindliche Patientenverfügung geknüpft ist, ist dass sich der Patient von einem Arzt über die Folgen aufklären lässt, die eine Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen mit sich bringen.

Patientenverfügung aufsetzen durch Rechtsanwalt oder Notar

Sie müssen die verbindliche Patientenverfügung von einem Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen und beglaubigen lassen. Setzen Sie diese selbst auf, hat der zu behandelnde Arzt keine Möglichkeit nach Ihren Wünschen zu handeln sondern muss seiner Pflicht nachkommen und alles menschenmögliche tun Sie am Leben zu erhalten. Suchen Sie daher einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht auf der Ihnen bei der Vertragserrichtung und Vertragsprüfung gilt.

Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten bei verbindlicher Patientenverfügung

Ein Arzt muss von dem Patienten, der eine verbindliche Patientenverfügung aufsetzen möchte, die Einsichts- und Urteilsfähigkeit prüfen und bestätigen. Ist diese seiner Meinung nach negativ, kann er Patient keine verbindliche Patientenverfügung erstellen lassen. Zweifelt der Patient das Urteil des Arztes an, kann er zu einem anderen gehen o der Anwalt kann einen Psychiater ins Spiel bringen, der die Einsichts- und Urteilsfähigkeit ebenfalls prüft.

Für wen eignet sich eine verbindliche Patientenverfügung?

Der Hauptgrund für verbindliche Patientenverfügungen ist religiöser Natur. Einige Religionen lehnen lebenserhaltende Maßnahme strikt ab. Aber genauso können Patienten mit extremen psychischen Erkrankungen aufgrund sehr starker Nebenwirkungen die weitere Einnahme von Psychopharmaka ablehnen.

Kosten einer verbindlichen Patientenverfügung

Bei der verbindlichen Patientenverfügung gibt es 3 Kostenblöcke:

1. Aufklärungsgespräch sowie Einsichts- und Urteilsfähigkeit Prüfung durch einen Arzt
2. Aufsetzen der Patientenverfügung durch einen Rechtsanwalt oder Notar
3. Kosten für das Patientenverfügungsregister.

Für das Aufklärungsgespräch sollten sie 30-60 Minuten einberechnen und eventuell gleich im Anschluss auch die Einsichts- und Urteilsfähigkeitsprüfung erledigen. Mit beidem Zusammen kommen Sie wahrscheinlich auf 200-300 €. Das Rechtsanwaltshonorar für das Aufsetzen der Patientenverfügung ist leider sehr abhängig vom Rechtsanwalt. 

Der eine nimmt ein Honorar pro Stunde von 150 € ein anderer von 300 €. Auf Vertragsrechtsinfo.at finden Sie einige Rechtsanwälte, die das Aufsetzen einer Verfügung zum Fixpreis anbieten. Die Kosten für das Patientenverfügungsregister belaufen sich auf ca. 15 €.

Ungültige verbindliche Patientenverfügung

Eine ungültige oder ungültig gewordene verbindliche Patientenverfügung wird automatisch zu einer beachtlichen Patientenverfügung.

Beachtliche Patientenverfügung

Für eine beachtliche Patientenverfügung benötigen Sie weder Arzt, Rechtsanwalt oder Notar. Kein Aufklärungsgespräch ist notwendig, kann aber trotzdem gemacht werden und ist sicherlich auch zu empfehlen. Es muss aber keine Einsichts- und Urteilsfähigkeit Prüfung abgelegt werden. Mann muss beim Verfassen der beachtlichen Patientenverfügung so gut wie keine Formvorschriften beachten. Wichtig sind natürlich eine genaue Beschreibung der zu unterlassenden lebenserhaltenden Maßnahmen sowie ein Datum, Ort und die Unterschrift.

Sie können und sollten Ihre beachtliche Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt hinterlegen Ein Patientenverfügungsregister gibt es bei einer beachtlichen Patientenverfügung nicht. Zukünftig sollen beachtliche Patientenverfügungen in der elektronischen Gesundheitsakte gespeichert werden.

Auch wenn Sie Ihre beachtliche Patientenverfügung theoretisch auf einem Schmierzettel niederschreiben können, nutzen Sie doch das auf Vertragsrechtsinfo.at zur Verfügung gestellte Formular.

Sollten Sie eine Vorsorgevollmacht haben, informieren Sie den Vorsorgebevollmächtigten über die Existenz der Patientenverfügung. Formulieren Sie die Maßnahmen in der beachtlichen Patientenverfügung so genau wie möglich. Pauschalisieren Sie Ihre Wünsche nicht sondern drücken Sie sich präzise aus, da dies dem behandelnden Arzt eine klare und verständliche Vorstellung Ihrer Wünsche gibt.

Ungültigkeit einer Patientenverfügung

Eine medizinische Weiterentwicklung der abgelehnten Therapie kann zur Ungültigkeit einer Patientenverfügung führen. Fordert ein Patient in seiner Patientenverfügung nach aktiver Sterbehilfe, so ist die gesamte Patientenverfügung ungültig. Außerdem kann ein Patient selbst die Patientenverfügung ungültig machen, in dem er sie einfach widerruft.

Benötigt man einen Rechtsanwalt bei einer Patientenverfügung?

Bei einer beachtlichen Patientenverfügung wird kein Rechtsanwalt oder Notar benötigt. Er kann trotzdem sehr hilfreich sein, Ihre Wünsche konkret zu verfassen, damit ein behandelnder Arzt Ihren Wünsche nachkommt. 

Bei der verbindlichen Patientenverfügung muss ein Rechtanwalt oder Notar für die Patientenverfügung zur Erstellung der Patientenverfügung beauftragt werden.

Register für Patientenverfügungen

Vor- und Nachteile der verbindlichen Patientenverfügung

Ein Arzt muss bei der Verwendung lebenserhaltender Maßnahmen zwei Register prüfen, in denen Patientenverfügungen hinterlegt werden. Das ist zum einen das Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte und zum anderen das Patientenverfügungsregister der Notariatskammer. Darin werden alle aktuellen Patientenverfügungen gespeichert. 

Auch aus einer eventuell mitgeführten Hinweiskarte (siehe weitere Informationen und Downloads unten) kann das Gesundheitspersonal im Anlassfall entnehmen, dass eine Patientenverfügung errichtet wurde und wo diese hinterlegt wurde.

Patientenverfügung Muster und Vorlagen

Patientenverfügung selber verfassen

Einschlägige Institutionen stellen Hilfsmittel und Formulare zur Erstellung einer Anordnung zur Verfügung, die Online heruntergeladen werden können, ohne dass dafür Kosten entstehen. Beim Umgang mit Vorlagen und Patientenverfügung Mustern ist jedoch stets Vorsicht geboten, nur ein umfassendes Aufklärungsgespräch mit einem Rechtsanwalt oder Notar bzw. 

Arzt hilft dabei, die Wünsche möglichst konkret zu formulieren. Die dafür anlaufenden Kosten stellen eine Investition in die Zukunft des Betroffenen dar.

 

Weiterführende Links:

Help.gv.at

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