Superädifikatsvertrag prüfen lassen
Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:
- Detaillierte Überprüfung des Baurechtszwecks im Superädifikatsvertrag
- Analyse der Rechte und Pflichten der Vertragspartner aus dem Superädifikatsvertrag
- Prüfung der Klauseln zu Entschädigungsleistungen nach Ablauf des Superädifikatsvertrages
- Überprüfung der Regelungen zur Teilung von Betriebskosten
- Abgleich evtl. Kündigungsregelungen mit den rechtlichen Vorgaben
Das sagen Mandanten unserer Partneranwälte
Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Superädifikatsvertrag prüfen lassen
Der Superädifikatsvertrag versteht sich als Mischform einer eigentumsrechtlichen Teilung zwischen Grundstück und Gebäude. Und er ist langfristig angelegt.
Deshalb muss ein Anwalt für Vertragsrecht beim Superärifikatsvertrag prüfen lassen sehr klar den Baurechtszweck überprüfen und mit dem Wunsch der Vertragsparteien abgleichen.
Außerdem müssen sowohl die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien genau definiert sein als auch die finanziellen Verpflichtungen wie z. B. Bauzins oder Betriebskosten für Grundstück und Gebäude klar formuliert sein. Ferner sind idealerweise die Regelungen zur Superärifikat Übertragung im Superärifikatvertrag schon präzise auszuformulieren.
Außerdem wird ein Anwalt für Vertragsrecht auch überprüfen, ob der Subärifikatsvertrag evtl. rechtsunwirksame Regelungen zur Kündigung des Vertrages enthält.
FAQ: Anwalt für Superädifikatsvertrag: Das sollten Sie wissen
Warum sollte man einen Superädifikatsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen?
Eine Teilung des Eigentums von Grundstück und Gebäude ist grundsätzlich konfliktträchtig und deshalb bedarf es bei den Prüfungen eines Superädifikatsvertrages auch besonderer Sorgfalt und Expertise. Dabei kann ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht die präzisen Abgrenzungen von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag überprüfen und ggf. anpassen.
Außerdem ist ein Superädifikatsvertrag langfristig angelegt und braucht eine solide Vertragsgrundlage, damit Konfliktfälle vermieden werden können. Ferner wird ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht auch sinnvolle Ergänzungen zum Superärifikatsvertrag vorschlagen, so z. B. für eine Superädifikat Übertragung auf den Grundbesitzer nach Ablauf des Vertrages
Wie lässt sich das Eigentumsrecht an einem bestehenden Superädifikat erwerben?
Beim Verkauf eines Superädifikats wird im Gegensatz zu einen Liegenschaftskaufvertrag nur das Bauwerk und nicht das dazugehörige Grundstück verkauft. Für den Fall, dass das Gebäude an seinem Standort verbleibt, schließen Verkäufer und Käufer in der Regel gleichzeitig einen Mietvertrag ab. Hierduch wird sichergestellt, dass auch die Nutzungsrechte des Grundstücks geklärt sind. Dabei wird dann ein Eigentumsübergang durch eine Urkundenhinterlegung bei Gericht erreicht.
Wie ist ein Superädifikat steuerrechtlich gestellt?
Superädifikate werden steuerrechtlich wie Grundstücke behandelt. Deshalb ist beim Eigentumsübergang auch die Grunderwerbssteuer vom Käufer zu zahlen. Ferner unterliegt der Verkauf eines Superädifikats der Immobilienertragssteuer, wenn dabei ein Gewinn erzielt wurde. Dabei umfasst der Grundstücksbegriff im Steuerrecht nicht nur den Grund und Boden, sondern auch die darauf errichteten Gebäude.
Allerdings fällt keine Immobilienertragsteuer an bei der Superädifikat Übertragung bei Schenkungen und im Erbfall, da hierbei kein Veräußerungsgewinn entstanden ist.
Was passiert mit einem Superädifikat bei Wegfall oder Beendigung des Grundbenützungsverhältnisses?
Für den Fall, dass man Eigentümer eines Superädifikats z. B. in Form eines kleinen Wochenendhauses, einer Jagdhütte etc. ist und sich die Beendigung des Superärifikatsvertrages nähert, verbleibt mangels weiterer Vereinbarungen das Eigentum an einem Superädifikat von der Beendigung des Superärifikatsvertrages an sich unberührt.
Deshalb bleibt das betreffende Bauwerk auch weiterhin im Eigentum des bisherigen Eigentümers. Jedoch empfiehlt es sich deshalb schon bei Abschluss eines Superärifikatsvertrages, eine Vereinbarung darüber zu treffen, wie das Eigentum nach Ablauf des Vertrages behandelt werden soll und unter welchen Bedingungen ggf. eine Superärifikat Übertragung erfolgen soll.