Übergabevertrag - Was regelt er?
Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles über den Übergabevertrag, insbesondere über Vorteile, Inhalt und Regelfälle.
- Redaktion Vertragsrechtsinfo.at
Mit einem Übergabevertrag lassen sich Vermögenswerte bei Lebzeiten übertragen und man kann über die vertragliche Regelung auch eine Erbfolge vorwegnehmen. Dabei hat sich der Übergabevertrag ursprünglich aus der Hofübergabe entwickeln, bei der durch einen Übergabevertrag Landwirtschaft ein Hof an die nächste Generation übergeben wurde.
Allerdings kann man heute eine ganze Reihe anderer Vermögensübertragungen durch einen Übergabevertrag regeln. Deshalb wollen wir in diesem Artikel alles Wissenswerte zum Übergabevertrag zusammenfassen und dabei auch wichtige Fragen beantworten, wie z. B.: Was versteht man unter einem Übergabevertrag?
Was ist ein notarieller Übergabevertrag? Kann ein Übergabevertrag rückgängig gemacht werden? Ist ein Übergabevertrag eine Schenkung?
Was versteht man unter einem Übergabevertrag?
Durch einen Übergabevertrag kann man die Übergabe von Vermögenswerten regeln. Dabei fungiert ein Übergabevertrag oftmals als Form einer vorgezogenen Erbfolgeregelung. Hierbei werden z. B. Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmen oder auch Immobilien an einen Übernehmer übergeben, meist an die nächste Generation innerhalb der Familie.
Dabei sieht der Übergabevertrag im Gegensatz zu einer Schenkung eine Gegenleistung des Übernehmers vor. Deshalb ist es sehr wichtig, dass in einem Übergabevertrag die Modalitäten einer Übergabe sehr detailliert geregelt werden.
Hierbei sollte bei der Vertragsausarbeitung besonders darauf geachtet werden, dass sowohl die Übergabesache als auch die Gegenleistung und die Modalitäten der Übertragung sehr genau geregelt sind. Dabei werden meist als Gegenleistungen im Übergabevertrag z. B. Pflege- und Betreuungsleistungen, ein weiteres Wohnrecht bei der Übergabe einer Immobilie, oder auch eine Rentenzahlung vereinbart.
Außerdem kann man auch eine Gegenleistung vereinbaren, die erst nach dem Tod eines Übergebers erfüllt werden soll.
Welche Vorteile bietet ein Übergabevertrag?
Der Abschluss eines Übergabevertrages kann im Vergleich zu einem Erbvertrag oder Schenkungsvertrag gewisse Vorteile bieten. Dabei bietet er die Möglichkeit, z. B. Vermögen selektiv zu übergeben und damit eine Aufteilung in einer Erbengemeinschaft zu vermeiden.
Außerdem lassen sich bei einer klaren und fairen Regelung auch spätere Erbstreitigkeiten meist vermeiden. Ferner kann durch die Vereinbarung einer Gegenleistung auch z. B. die eigene Altersversorgung gesichert werden. Außerdem kann ein Übergabevertrag auch in bestimmten Fällen sinnvoll sein, um steuerliche Vorteile wahrnehmen zu können.
Worin besteht der wichtigste Unterschied zwischen Übergabevertrag und Schenkungsvertrag?
Bei einem Schenkungsvertrag ist der Beschenkte nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet, wohingegen dies den besonderen Charakter des Übergabevertrages ausmacht. Dabei kann z. B. vereinbart werden, dass der Übernehmer dem Übergeber eine Rente zahlt oder ihm ein Wohnrecht in einer übergebenen Immobilie einräumt.
Hierbei gibt es zahlreiche Varianten und Gestaltungsoptionen, die man im Vorfeld eines Übergabevertrages mit einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht besprechen sollte. Dabei kann ein spezialisierter Anwalt zu allen wichtigen Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergabevertrag beraten, wie z. B. auch zum Zeitpunkt der Übergabe, den Optionen für Gegenleistungen und auch zu pensions- und steuerrechtlichen Aspekten.
Die Vertragsinhalte des Übergabevertrages
Ein Übergabevertrag ist eigenständiges schuldrechtliches Rechtsgeschäft, das weder einem Erbvertrag noch einem Kaufvertrag oder auch Schenkungsvertrag entspricht. Ferner gibt es für den Übergabevertrag auch keine gesonderte gesetzliche Regelung in Österreich, weshalb dieser praktisch frei gestaltbar ist.
Dabei entstand dieser ursprünglich aus der traditionellen Hofübergabe an die Folgegeneration. Jedoch hat sich der Übergabevertrag heute auch im privaten und unternehmerischen Bereich etabliert, um z. B. eine Vermögensübertragung von Unternehmen, Immobilien u.ä. auf die nächste Generation (Kinder, andere Familienangehörige) zu regeln.
Bei welchen Vermögensübertragungen spielt der Übergabevertrag eine Rolle?
In der Praxis findet der Übergabevertrag meistens bei der Übertragung von Vermögen aus den folgenden Bereichen statt:
- Unternehmen und Betriebe – z. B. eine Firma, eine Praxis oder Kanzlei, Anteile an einem Unternehmen
- Immobilien – z. B. ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Grundstück oder ein Anteil an einem Grundstück
- Sonstige Wertgegenstände – wie z. B. wertvolle Kunst, Marken- und Lizenzrechte, Patente oder auch Geldvermögen
Welche typischen Gegenleistungen vom Übernehmer werden im Übergabevertrag vereinbart?
Ein erarbeitetes Vermögen will nicht Jedermann bedingungslos an seine Kinder verschenken. Deshalb bietet der Übergabevertrag eine interessante Variante, die eine Vermögensübertragung mit steuerlichen Vorteilen oder auch einer Alterssicherung oder Notlagenversorgung verbinden kann. Dabei sollte jegliche Form der Gegenleistung in einem Übergabevertrag sehr detailliert und präzise formuliert sein.
Hierbei werden üblicherweise Gegenleistungen aus den folgenden Bereichen vereinbart:
- Pflege- und Versorgungsleistungen des Übernehmers bei Bedarf des Übergebers
- Rentenzahlungen an den Übergeber
- Ausgleichszahlungen für z. B. nicht berücksichtigte Geschwister
- Unterstützungszahlungen bei einer finanziellen Notlage des Übergebers
Außerdem können Vermögensübertragungen durch einen Übergabevertrag auch mit gewissen Auflagen verbunden werden, wie z. B.:
- einem Nießbrauch des Übergebers, wie z. B. weitere Nutzung von Mieteinnahmen, Rechten oder Vermögen
- ein lebenslanges Wohnungsrecht, das man auch ins Grundbuch eintragen lässt
- eine Schuldenübernahme durch den Übernehmer für Schulden, die auf dem Vermögensgegenstand lasten
- ein vereinbarter Verzicht des Übernehmers auf einen weiteren Pflichtteil am Erbe oder ggf. eine Anrechnung
Wie gelingt eine eindeutige und klare Gestaltung der Vertragsinhalte im Übergabevertrages?
Da eine spezielle gesetzliche Regelung zum Übergabevertrag in Österreich fehlt, muss dieser auch keine vorgeschriebenen Inhalte aufweisen und man muss auch eine bestimmte Form beim Übergabevertrag nicht einhalten. Allerdings sollten einige Kernelemente in einem Übergabevertrag immer detailliert geregelt sein, um spätere Missverständnisse oder auch Streitereien zu vermeiden.
Definition der Übergabe und ihrer Modalitäten
Dabei ist es wichtig, um für Klarheit und auch Sicherheit aller Beteiligten zu sorgen, im Übergabevertrag die Modalitäten der Übergabe genau zu regeln. Deshalb sollte ein Übergeber bei der geplanten Übergabe alle relevanten Übergabeunterlagen vorlegen, wie z. B. Jahresabschlüsse eines Unternehmens oder andere Unterlagen, die seine Übergabeberechtigung belegen.
Ferner sollte man in einem Übergabevertrag auch den genauen Stichtag einer Übergabe schriftlich vereinbaren, mit dem dann die Verantwortung für den Vermögensgegenstand an den Übernehmer übergeht. Außerdem sollten auch geplante Übergangsphasen, in denen ein Übergeber noch weiterhin Einfluss auf die Übergabesache ausüben kann (z. B. Unternehmen), genau spezifiziert werden.
Beschreibung der Gegenleistung des Übernehmers und Behandlung nicht berücksichtigter Personen im Übergabevertrag
Ferner sollte im Übergabevertrag natürlich auch die geforderte und vereinbarte Gegenleistung detailliert beschrieben werden und dabei gut durchdacht sein, wissend, dass eine Übergabe im Normalfall endgültig ist. Außerdem sollte ein Übergeber auch Konzepte für eine Abfindung nicht berücksichtigter Personen (z. B. Geschwister) haben und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen auch im Übergabevertrag schriftlich fixieren.
Probleme bei der Umsetzung eines Übergabevertrages und Rückabwicklung Übergabevertrag
Generell kann sich die Wirkungsweise, die Rechtsfolgen und auch die Steuerfolge aus der Übertragung von Vermögen durch einen Übergabevertrag oft über Jahrzehnte auswirken. Hierbei entwickeln sich in diesen Zeiträumen auch die familiären Beziehungen weiter und diese können durchaus wechselhaft sein und auch viel Konfliktpotential bergen.
Deshalb ist auch eine Erfüllung von Übergabeverträgen über die Länge der Zeit immer störanfällig. Dabei kann es passieren, dass Auflagen oder Gegenleistungen wieder hinterfragt werden und ggf. nicht erfüllt werden. Deshalb ist auch sinnvoll, eine Rückabwicklung Übergabevertrag in den Vertrag zu integrieren, durch die ein Übergeber im Zweifelsfall einen Übergabevertrag rückgängig machen kann.
Hierbei können auch andere Auflagen vereinbart werden, wie z. B. ein Veräußerungsverbot einer Immobilie. Ferner können auch Änderungen in persönlichen Konstellationen eine Rückabwicklung Übergabevertrag auslösen, wie z. B. eine Scheidung oder unerwünschte Erbfolgen.
Typische Regelungsfälle für Übergabeverträge
Durch einen Übergabevertrag lassen sich in vielen Lebenssituationen Weichen für die Zukunft stellen und er bietet vielfach eine gute Möglichkeit, Vermögenswerte an eine Folgegeneration zu übergeben. Deshalb sollen anhand der typischen Beispielfälle Übergabevertrag Haus und Übergabevertrag Landwirtschaft die Regelungsmöglichkeiten dargestellt werden.
Der Übergabevertrag Haus und seine Gestaltungsmöglichkeiten
Durch einen Übergabevertrag Haus können Eltern z. B. ein Haus an ihre Kinder übertragen und dabei dann auch Bedingungen für ihre eigene Vorsorge definieren. Hierbei lässt sich bei einem Übergabevertrag Haus z. B. vereinbaren, dass bei einer Überschuldung der Kinder das Haus wieder in den Besitz der Eltern übergeht, damit man es vor einem Zugriff der Gläubigern schützen kann.
Außerdem kann man natürlich eine Rente oder ein Wohnrecht vereinbaren oder auch Pflegevereinbarungen treffen. Für den Fall, dass ein begünstigtes Kind vor seinen Eltern stirbt, sollte man eine Rückabwicklung Übergabevertrag vereinbaren. Hierbei kann man gewährleisten, dass das Haus im Besitz der Eltern bleibt und neue Verfügungen getroffen werden können. Außerdem kann man in einem Übergabevertrag natürlich auch vereinbaren, dass das Haus nicht verkauft werden darf.
Der Übergabevertrag Haus und Möglichkeiten zur Steuerersparnis
Für den Fall, dass mit einem Übergabevertrag Haus eine Rentenzahlung an den Übergeber vereinbart wurde, kann man ggf. auch ein Steuersparmodell in Anspruch nehmen. Hierbei hat eine monatliche Rentenzahlung des Übernehmenden eine steuermindernde Wirkung, das sie als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann.
Dabei muss jedoch der Rentenwert durch die übernommene Immobilie selbst erwirtschaftet werden. Hingegen muss die Rentenzahlung beim Übergeber versteuert werden. Allerdings kann ein derartiges Konstrukt durchaus sinnvoll sein, da ein Übergeber als Rentner zumeist einen niedrigeren Steuersatz leisten muss als der berufstätige Übernehmer des Hauses.
Außerdem ist es sinnvoll, bei einer lebenslangen Rentenzahlung, die im Übergabevertrag Haus vereinbart wurde, die Rentenzahlungen an die allgemeinen Preissteigerungen anzupassen.
Der Übergabevertrag Landwirtschaft und seine Gestaltungsmöglichkeiten
Mit einem Übergabevertrag Landwirtschaft kann ein geordnetes Zusammenleben zwischen den Generationen auf einem Hof gestaltet werden. Dabei soll einerseits eine solide Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes gewährleistet werden und das Vermögen auch vor einem eventuellen späteren Zugriff geschützt werden.
Deshalb kann ein Übergabevertrag Landwirtschaft verschiedene Zielsetzungen erfüllen.
Dabei kann ein Übernehmer idealerweise einen unbelasteten Hof geschlossen übernehmen, und für sich und seine eigene Familie eine Existenzgrundlage schaffen. Außerdem kann der Übernehmer dann in den eigenen Besitz investieren und eigene Vorstellungen verwirklichen. Ferner kann auch der Übergeber durch einen Übergabevertrag Landwirtschaft seine eigenen Interessen und seine Vorsorge für das Alter gestalten.
Hierbei wird häufig als Gegenleistung für die vorweggenommene Erbfolge eine angemessene Alterssicherung und ein Wohnrecht für sich den Ehepartner vereinbart. Jedoch erwarten auch die nicht berücksichtigten Erben eine angemessene Abfindung und deshalb sollte man diese auch bereits in einem Übergabevertrag berücksichtigen.
Der Übergabevertrag Landwirtschaft und die rechtlichen Rahmenbedingungen
Durch die Hofübergabe sind viele rechtliche Aspekte zu beachten, die das Erbrecht und Steuerrecht sowie das Sozialrecht und Förderwesen betreffen und auch eine Ermittlung des Übernahmewertes des Hofes bedeuten. Dabei ist dieser besonders für eine Berechnung der Abfindung nicht berücksichtigter Familienmitglieder wichtig.
Allerdings kommt es in der Praxis häufig vor, dass die Vertragsparteien und auch Familienmitglieder nur unzureichend über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sind. Deshalb kommt es nach einer erfolgten Übergabe oft zu Enttäuschungen und Spannungen im familiären Umfeld.
Hierbei kann man dieser Situation vorbeugen, indem man sich zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines Übergabevertrages Landwirtschaft von einem erfahrenen Experten für Vertragsrecht beraten lässt. Dabei kann im Anschluss die Familiengemeinschaft gemeinsam beraten, wie eine konkrete Hofübergabe gestaltet werden kann. Hierbei kann man dann auch mögliche Grundstücksteilungen und Abfindungsbeträge besprechen.
Dabei lässt sich dann, nachdem ein Konsens über die Vorgehensweise getroffen wurde, man mit einem Anwalt für Vertragsrecht der Vertragsinhalt besprechen und dieser kann dann einen entsprechenden Übergabevertrag Landwirtschaft erstellen.
Wie unterstützt ein Anwalt für Vertragsrecht beim Übergabevertrag?
Übergabeverträge sind oftmals komplexe und zukunftsweisende Rechtsgeschäfte. Deshalb sind auch die individuellen Wünsche sowie die Gestaltungsoptionen sehr breit gefächert. Dabei ist es immer sinnvoll, sich vor der Anfertigung eines Übergabevertrages mit einem erfahrenen Juristen für Vertragsrecht zusammenzusetzen und sich beraten zu lassen.
Hierbei wird dieser eine persönliche Fallanalyse vornehmen und dann verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Außerdem wird ein Anwalt für Vertragsrecht auch gewährleisten, dass die Abfassung des Übergabevertrages eindeutig und klar verständlich ist.
Ferner wird ein Jurist für Vertragsrecht auch sicherstellen, dass im Übergabevertrag alle Regelungen abschließend getroffen wurden und ein vollständiger Vertrag vorliegt.