Welche Vertragsarten gibt es in Österreich?
Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles zu den wichtigsten Verträgen.
- Redaktion Vertragsrechtsinfo.at
Mit einem Vertrag vereinbaren mindestens 2 Parteien den Austausch von Gütern, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, einen Zusammenarbeit oder auch die Anmietung einer Immobilie zu bestimmten Konditionen. Der schriftliche Vertrag bildet damit eine Grundlage für Schadensersatzansprüche, sollte eine der Parteien Ihren vertraglich festgelegten Pflichten nicht nachkommen.
Welche Vertragsarten es gibt und was diese ausmacht oder voneinander abgrenzt, können Sie in der folgenden Auflistung der Vertragsarten nachlesen.
Verträge für Arbeitsleistungen
Dienstvertrag
Dienstverträge werden grundlegend mit angehörigen freier Berufe geschlossen. Dazu gehören unter anderem Rechtsanwälte oder Ärzte. Die eine Partei stellt Zeit, Wissen und Arbeitskraft zur Verfügung, um festgelegte Tätigkeiten auszuführen und erhält von der anderen Partei eine Vergütung.
Arbeitsverträge
Arbeitsverträge sind gleich zu Dienstverträgen werden allerdings mit Arbeitnehmer geschlossen und unterleiten dem Arbeitsvertragsrecht. Zu den Arbeitsverträgen zählen auch die Lehrverträge.
Werkvertrag oder freier Dienstvertrag
Beim Werkvertrag wird jemand beauftragt mit seiner Arbeit einen festgelegten Erfolg zu garantieren. Sobald das gewünschte Werk abgeliefert wurde, muss der Auftraggeber bezahlen. Es kann auch bei Beginn der Tätigkeit eine Vorauszahlung vereinbart werden.
Verträge zu Nutzung von Flächen und Räumen
Mietvertrag
Der Mietvertrag regelt die Mieter einer Sache zwischen mindestens zwei Parteien. Der Vermieter erhält für die Vermietung eine Miete und stellt dem Mieter eine Sache oder Immobilie zur Verfügung. Es gibt befristete und unbefristete Mietverträge.
Pachtvertrag
Im Gegensatz zum Mietvertrag wird beim Pachtvertrag eine Sache zur Erwirtschaftung von Erträgen überlassen. Der Pächter darf die erwirtschafteten Erfolge einbehalten, was bei einem Mietvertrag nicht der Fall ist. Im Gegenzug erhält der Verpächter vom Pächter eine Pacht. Es gibt auch bei Pachtverträgen befristete und unbefristete Pachtverträge.
Verträge zum Austausch von Gütern
Kaufvertrag
Beim Kaufvertrag wird der einen Partei eine Sache vom Eigentümer gegen eine festgelegte Vergütung übereignet. Der Käufer ist verpflichtet die gekaufte Sache anzunehmen und den Vertrag zu erfüllen.
Schenkungsvertrag
Eine Schenkung ist unentgeltlich. Eine Schenkung muss trotz allem nicht angenommen werden. Man unterscheidet zwischen einer Schenkung zu Lebzeiten und einer Schenkung im Todesfall.
Lizenzvertrag
Bei einem Lizenzvertrag gibt es einen Lizenzgeber und einen Lizenznehmer. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine exklusive oder einfache Nutzung einer Lizenz gegen Gebühr.
Leihvertrag
Beim Leihvertrag überlässt eine Partei einer anderen eine Sache zur Nutzung. Die Leihe ist unentgeltlich. Der Entleiher muss sich aber dazu verpflichten die geliehene Sache unbeschädigt zurück zu geben.
Darlehensvertrag
Beim Darlehensvertrag kann es sich um ein Sachdarlehen oder Gelddarlehen handeln. Der Darlehensgeber verpflichtet sich dem Darlehensempfänger das Sachdarlehen oder Gelddarlehen zu überlassen.
Sachdarlehensvertrag
Bei einem Sachdarlehensvertrag kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Der Darlehensnehmer muss spätestens dann das Darlehensentgelt an den Darlehensgeber zurück zahlen.
Gelddarlehensvertrag
Beim Gelddarlehensvertrag gibt es für beiden Parteien eine 3 Monatige Kündigungsfrist. Der Darlehensnehmer muss zu einem Fälligkeitsdatum das Darlehen zurück erstatten und Zinsen für das überlassene Darlehen zahlen.
Sonstige Verträge
Ehevertrag
Bei einer Scheidung kommt dem Ehevertrag, sofern einer besteht, eine große Bedeutung zu. Im Ehevertrag haben die Eheleute die Verteilung des Güterstands sowie die Unterhaltsregelungen festgehalten.
Erbvertrag
Der Erbvertrag regelt außerhalb der gesetzlichen Erbfolge die Verteilung des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens. Der Erbe erhält gegenüber dem Testament eine bessere rechtliche Position in Bezug auf das Erbe. Man spricht dabei von Anwartschaft.
Versicherungsvertrag
Beim Versicherungsvertrag versichert sich der Versicherungsnehmer durch Zahlungen einer Prämie für den Eintritt eines Schadensfalls ab. Der Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung bei Eintritt des Schadens die Übernahme der entstandenen Kosten.
Kontovertrag
Beim Kontovertrag bezahlt der Kontoinhaber meist eine Kontoführungsgebühr für die ihm im Gegenzug das Kreditinstitut das Konto inklusive dessen Verwaltung zur Verfügung stellt.