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Vorsorgevollmacht erstellen lassen

Mit Vertragsrechtsinfo.at können Sie schnell und bequem eine rechtssichere Vorsorgevollmacht vom spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht erstellen lassen.

Unsere Anwälte im Vertragsrecht unterstützen Sie bei folgenden Rechtsdienstleistungen:

  • Beratung zu Regelungsthemen im Rahmen einer Vorsorgevollmacht
  • Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Bevollmächtigten
  • Formulierung der individuellen Vorsorgevollmacht rechtssicher
  • Ausarbeitung einer Vorsorgevollmacht für mehrere Personen
  • Abwicklung einer Vorsorgevollmacht Notar
Egal ob Unternehmer oder Privatperson - Unsere Mission ist das Rechtsdienstleistung auch schnell, bequem und trotzdem rechtssicher sein kann
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Umfassende Beratung und Unterstützung vom spezialisierten Anwalt beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen

Mit einer Vorsorgevollmacht verfügt ein Ersteller, dass eine oder mehrere Vertrauenspersonen ihn in vorbestimmten Situationen vertreten, wenn er seine Handlungs-, Geschäfts- oder Entscheidungsfähigkeit verliert. Hierbei beugt man im Vorsorgefall durch eine Vorsorgevollmacht Österreich der Sachwalterschaft durch öffentliche Institutionen vor. 

Dabei ist es je nach Regelungsinhalt notwendig, von einem Anwalt oder Notar die Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen. Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen beraten und helfen, die individuellen Wünsche des Erstellers klar und rechtssicher zu formulieren. 

Außerdem kann er den Ersteller auch dazu beraten, welche Regelungsinhalte eine Vorsorgevollmacht enthalten kann und ggf. auch eine notarielle Beurkundung veranlassen. 

Ferner wird er auch dabei helfen, eine Vorsorgevollmacht für mehrere Personen auszuarbeiten und geeignete Bevollmächtigte für unterschiedliche Regelungsbereich auszuwählen.

FAQ: Anwalt für Vorsorgevollmacht: Das sollten Sie wissen

Warum sollte man eine Vorsorgevollmacht vom Anwalt erstellen lassen?

Es empfiehlt sich immer, beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen die Beratung durch einen Anwalt für Vertragsrecht in Anspruch zu nehmen. Hierbei ist dies besonders wichtig, wenn man eine Bevollmächtigung für größere Vermögenswerten anstrebt. 

Jedoch ist eine anwaltliche Unterstützung grundsätzlich dann auch notwendig, wenn man Entscheidungen zu einer dauerhaften Verlegung des Wohnsitzes an einen Bevollmächtigten übertragen will. Außerdem gilt dies auch für eine Entscheidungsmacht bei wichtigen medizinischen Behandlungen, die man an einen Bevollmächtigten übertragen will beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen. Ferner ist dies auch notwendig für Entscheidungen bei Rechtsgeschäften, die über die gewöhnlichen Geschäfte des Vollmachtgebers hinausgehen und im Rahmen seiner Vermögensverhältnisse außergewöhnlich sind. 

Deshalb sollte man sich hierzu beraten lassen von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht. Geprüfte und erfahrene Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach unter vertragsrechtsinfo.at

Welche Regelungsangelegenheiten kann man beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen abdecken?

Eine Vorsorgevollmacht Österreich sieht in den meisten Fällen eine Vertretung des Vollmachtgebers bei Behörden, Gerichten und anderen Institutionen vor. Außerdem werden beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen meist auch Befugnisse zur Regelung Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten erteilt, wie z. B. ein Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim. Ferner kann man auch eine Bevollmächtigung für finanzielle Angelegenheiten erteilen, wie z. B. für die Regelung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten des Vollmachtgebers. 

Darüber hinaus können auch Vollmachten für besondere Aufgaben der Vermögensverwaltung erteilt werden, die dann auch Bankvollmachten beinhalten. Zusätzlich kann man auch eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen für wichtige medizinische Entscheidungen im Ernstfall, die dann einer Vorsorgevollmacht Patientenverfügung entsprechen.

Wer kann als Bevollmächtigter beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen berücksichtigt werden?

Durch die Vorsorgevollmacht wird festgelegt, für welche Regelungsangelegenheiten ein Bevollmächtigter eingesetzt wird und welchen Umfang seine Befugnisse haben. Dabei kann man auch eine Vorsorgevollmacht für mehrere Personen für verschiedene Regelungsbereiche einsetzen sowie auch mehrere Personen gemeinsam zur Erledigung bevollmächtigen. Zusätzlich kann man auch Ersatzbevollmächtigte bestimmen, für den Fall, dass ein Bevollmächtigter nicht bereit ist oder nicht in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zu übernehmen.

Dabei kann der Vollmachtgeber als Bevollmächtigten jede Person einsetzen, die selbst entscheidungs- und handlungsfähig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jedoch wird dies eingeschränkt durch die Vorgabe, dass nur Personen eingesetzt werden können, die auch das Wohlergehen des Vollmachtgebers im Fokus haben und nicht Organisationen angehören, von denen der Vollmachtgeber versorgt wird oder in denen er lebt (z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.)

Kann man eine Vorsorgevollmacht in Österreich widerrufen?

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber – auch nach Verlust der Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit – widerrufen oder gekündigt werden. Jedoch muss man einen Widerruf oder auch eine Kündigung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eintragen lassen. Hierbei muss man wissen, dass eine Vertretungsbefugnis solange gültig bleibt, solange sie im ÖZVV eingetragen ist. Dabei bleibt sie auch dann gültig, wenn der Vollmachtgeber zwischenzeitlich wieder geschäfts- und entscheidungsfähig ist.

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